Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ: Höheres Unfallrisiko in beliebten Urlaubsländern – in Skandinavien ist Verkehrssicherheit höher

VCÖ (Wien, 20. Juni 2023) – Im Juli und August gehen viele Urlaubsreisen mit dem Auto ins Ausland. Eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt, dass in beliebten Urlaubsländern wie Italien, Kroatien und Griechenland sowie den Nachbarstaaten Ungarn, Tschechien, Slowakei das Unfallrisiko höher ist als in Österreich. Was bei der Reise noch zu beachten ist, sind andere Verkehrsregeln. Die Mobilitätsorganisation VCÖ weist darauf hin, dass in etlichen EU-Staaten das Tempolimit auf Freilandstraßen niedriger ist als in Österreich. Auf Autobahnen ist in jedem dritten EU-Land die erlaubte Höchstgeschwindigkeit niedriger als in Österreich, ebenso das Alkohol-Limit. Für die sichere Urlaubsreise empfiehlt der VCÖ gleiten statt rasen, don’t drink or phone & drive und am Urlaubsort möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.

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VCÖ: Pendlerpauschale umfassend reformieren

VCÖ (Wien, am 2. Juni 2023) – Aufgrund der im März des Vorjahres stark gestiegenen Spritpreise wurde die Pendlerpauschale zeitlich befristet erhöht. Die Spritpreise sind nun um rund 50 Cent pro Liter niedriger als damals. Der VCÖ fordert, dass nun die Pendlerpauschale endlich umfassend reformiert wird, um die sozialen Ungerechtigkeiten im bestehenden System zu beseitigen und Anreize zu setzen für ein klimaverträgliches und energiesparendes Mobilitätsverhalten.

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