Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ: Zwei Drittel der im Vorjahr im Straßenverkehr tödlich verletzten Fußgängerinnen und Fußgänger waren Seniorinnen und Senioren

VCÖ (Wien, 10. Jänner 2025) – 48 Fußgängerinnen und Fußgänger kamen im Vorjahr in Österreich bei Verkehrsunfällen ums Leben, um vier weniger als im Jahr 2023, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. Die mit Abstand größte Opfergruppe waren Seniorinnen und Senioren. Zwei Drittel der Todesopfer gehörten der Generation 65 plus an. Drei Viertel der tödlichen Fußgängerunfälle passierten im Ortsgebiet. Die meisten tödlichen Fußgängerunfälle gab es in der Steiermark. Der VCÖ fordert verstärkte Maßnahmen für ein seniorengerechtes und fehlertolerantes Verkehrssystem mit mehr Verkehrsberuhigung und mehr Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet.

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Stellplatzverpflichtung reformieren

Stellplatzvorgaben schreiben vor, dass bei Bauprojekten Auto-Stellplätze errichtet werden müssen. Vorgaben für die Erreichbarkeit mit Öffentlichem Verkehr oder Fahrrad, sowie Sharing-Angebote fehlen meist.

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