Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ: Österreich hat beim Straßenverkehr dritthöchsten Pro-Kopf CO2-Ausstoß der EU

VCÖ (Wien, 21. November 2024) – Im EU-Vergleich verursacht der Kfz-Verkehr in Österreich im Verhältnis zur Bevölkerungszahl den dritthöchsten Treibhausgas-Ausstoß, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Europäischen Umweltagentur zeigt. Österreich zählt aber zu den elf EU-Staaten die den Pro-Kopf-Treibhausgas-Ausstoß des Straßenverkehrs seit dem Jahr 2015 reduziert haben. Innerhalb Österreichs hat Wien im Verhältnis zur Bevölkerungszahl den niedrigsten Treibhausgas-Ausstoß des Verkehrs. In allen Bundesländern sind die klimaschädlichen Emissionen des Verkehrs höher als im Jahr 1990. Die Mobilitätsorganisation VCÖ fordert verstärkte Maßnahmen gegen den Lkw-Transit sowie verstärktes Mobilitätsmanagement bei Unternehmen, Freizeiteinrichtungen und Tourismusregionen.

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Foto: Bernhard Mittelbach

VCÖ: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern bei Pkw-Stellplatzvorgaben

VCÖ (Wien, 15. November 2024) – Bei den Stellplatzverordnungen für Pkw gibt es zwischen den Bundesländern große Unterschiede, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Acht Bundesländer schreiben eine Mindestanzahl von Pkw-Stellplätzen vor, nur drei Bundesländer haben Höchstgrenzen. Einzelne Städte und Gemeinden haben bereits zeitgemäße Anpassungen gemacht und berücksichtigen beispielsweise die Nähe zum Öffentlichen Verkehr. Damit können auch die Kosten für Wohnbau und Wohnen reduziert werden, betont der VCÖ und fordert eine Reform der Stellplatzvorgaben.  

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