Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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Maßnahmenpaket „Spritverbrauchsbremse“ für Versorgungssicherheit

Die Lage ist ernst. Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer nennt Versorgungssicherheit als oberstes Ziel und verweist darauf, Europa schon ab Mai mit einer Angebotsverknappung bei Diesel und Kerosin rechnen muss. Die aktuelle Situation zeigt deutlich: Wer Versorgungssicherheit und mehr Unabhängigkeit von globalen Krisen will, muss – neben dem konsequenten Ausbau Erneuerbarer Energieproduktion – Maßnahmen zur Reduktion des Spritverbrauchs umsetzen. Die gute Nachricht: Optionen gibt es viele, wie ein Blick auf unterschiedliche Handlungsbereiche zeigt.

 

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash

VCÖ begrüßt beschlossene Zufahrtsregulierung in der Stadt Salzburg

VCÖ (Wien, 4. Mai 2026) - Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt den heutigen Beschluss der Stadtregierung Salzburgs, den Autoverkehr in der Altstadt zu beschränken. Im Juli und August dürfen nur Autos mit Kennzeichen aus der Stadt und den Umlandbezirken einfahren. Gäste können ihren Pkw an den Parkplätzen am Stadtrand um 7,50 Euro pro Tag stehen lassen und mit dem Ticket können bis zu fünf Personen den ganzen Tag den Öffentlichen Verkehr in der Stadt nutzen. Der VCÖ sieht in der Maßnahme einen wichtigen Schritt, um die Verkehrsbelastung in der Stadt zu reduzieren.

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Foto:  Petra Bork/pixelio.de