Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

Zurück zur Übersicht

Mehr Aufenthaltsqualität und Gehende durch Fußgängerzone

Die Sendlinger Straße in München wurde von einer autodominierten Straße in eine autofreie Fußgängerzone umgewandelt, um die Aufenthaltsqualität und das Einkaufsangebot zu verbessern. Nach einer erfolgreichen Testphase folgten im Jahr 2017 Umbaumaßnahmen: Parkflächen wurden reduziert und Bäume gepflanzt, die Barrierefreiheit wurde verbessert und Stadtmobiliar wurde aufgestellt.

Mehr dazu
Menschen gehen auf einer belebten Einkaufsstraße

VCÖ: Im Vorjahr passierten in Österreich 100 Schulwegunfälle am Schutzweg!

VCÖ (Wien, 30. August 2024) – 100 der 450 Schulwegunfälle des Vorjahres passierten auf Schutzwegen, wie eine aktuelle Analyse der Mobilitätsorganisation VCÖ auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Um die Sicht auf Kinder, die den Schutzweg überqueren möchten, zu verbessern, ist eine Ausweitung des Halte- und Parkverbots vor Schutzwegen von fünf auf zehn Metern wichtig. Zudem erinnert der VCÖ an die seit 30 Jahren in der Straßenverkehrsordnung verankerte Regelung, dass Kindern immer – auch ohne Schutzweg – das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen ist. Der VCÖ ruft zudem auf, Problem- und Gefahrenstellen beim VCÖ-Schulwegcheck zu melden und hier in eine Online-Karte einzutragen.

Mehr dazu
Foto: Norbert Novak