Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ: Handy am Steuer erhöht die Unfallgefahr massiv – auch nach Erhöhung ist Strafe in Österreich im EU-Vergleich niedrig

VCÖ (Wien, 2. März 2023) – Wer mit dem Handy am Ohr beim Autolenken telefoniert, reagiert ähnlich schlecht wie ein Alko-Lenker mit 0,8 Promille, erinnert die Mobilitätsorganisation VCÖ. Im Vorjahr wurden in Österreich im Schnitt jeden Tag fast 360 Handy-Vergehen von der Polizei geahndet. Auch nach der Erhöhung der Strafe auf 100 Euro ist die Strafhöhe in Österreich niedriger als beispielsweise in Polen, Rumänien, Italien oder Spanien. Der VCÖ spricht sich für die Aufnahme von Handy am Steuer ins Vormerksystem aus, so wie das in der Mehrheit der EU-Staaten bereits der Fall ist. Und: Das Motto „Don’t phone & drive“ beherzigen, denn auch mit Freisprecheinrichtung ist man abgelenkt.

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VCÖ: Im Vorjahr hat erstmals in allen Bundesländern Zahl der Pkw pro 1.000 Einwohner abgenommen

VCÖ (Wien, 24. Februar 2023) - Die Zahl der Autos hat im Vorjahr nur geringfügig zugenommen, gleichzeitig ist die Bevölkerungszahl stark gestiegen. Damit ist im Vorjahr das erste Mal in Österreich in allen Bundesländern die Zahl der Pkw pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner gesunken, macht der VCÖ aufmerksam. Am stärksten war der Rückgang in Wien, am geringsten in Kärnten. Der VCÖ weist darauf hin, dass es angesichts der sich verschärfenden Klimakrise in den Regionen und vom Umland in die Städte mehr öffentliche Verkehrsverbindungen und den Ausbau der Rad-Infrastruktur braucht.

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Foto: Wohnhäuser, bei welchen zahlreiche Autos parken