Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ: Kilometergeld erhöht Anreize zur Nutzung von Öffentlichen Verkehr, Fahrrad und Fahrgemeinschaften

VCÖ (Wien, 4. Juli 2024) – Dienstfahrten werden in Österreich derzeit überwiegend mit dem Auto gefahren und verursachen pro Jahr fast eine Million Tonnen klimaschädliches CO2, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. Die Einführung des Zuschusses für Fahrten mit dem Öffentlichen Verkehr für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist ein Anreiz, dienstliche Wege vermehrt mit dem Öffentlichen Verkehr zurückzulegen. Rund die Hälfte der Dienstfahrten sind kürzer als zehn Kilometer. Die Angleichung des Fahrrad-Kilometergelds auf 50 Cent macht es attraktiv, kürzere Dienstfahrten mit dem Rad zu fahren, stellt der VCÖ fest.

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Foto: Stefan Raab

Aktive Mobilität als Zubringer zum Öffentlichen Verkehr

VCÖ - Mobilität mit Zukunft (Juli 2024) – Der Großteil der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln startet oder endet mit aktiver Mobilität. Ein attraktives Umfeld für Gehen, Roller- oder Radfahren erhöht die akzeptierte Wegelänge wesentlich. Damit das Potenzial des Öffentlichen Verkehrs besser ausgeschöpft wird, sollen alle Haltestellen und Bahnhöfe sicher und barrierefrei erreichbar sein.

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Radgarage an einem Bahnhof, am Gleis fährt ein Zug durch