Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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Fahrradstädte sind für Kinder gut

Den Zusammenhang zwischen Radfahren und der Entwicklung von Kleinkindern unter drei Jahren analysiert die Studie „Cycling Cities for Infants, Toddlers & Caregivers”, die die internationale Fahrrad-Organisation BYCS mit Sitz in Amsterdam im Jahr 2020 gemeinsam mit der Bernard van Leer Foundation veröffentlicht hat.

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Foto: Eine radfahrende Famile gibt an einer Kreuzung ein Handzeichen

Jeder 4. Fußgängerunfall auf einem Schutzweg – starker Anstieg der Schutzwegunfälle in der dunklen Jahreszeit

VCÖ (Wien, 2. Dezember 2022) – Die Zahl der Schutzwegunfälle ist zwar in den vergangenen zwei Jahren zurückgegangen, ist aber nach wie vor hoch, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. Im Vorjahr passierten 28 Prozent der Verkehrsunfälle, bei denen Fußgängerinnen und Fußgänger angefahren und verletzt wurden, auf Schutzwegen. In der dunklen Jahreszeit nimmt der Anteil der Schutzwegunfälle stark zu, die meisten Schutzwegunfälle gab es im Vorjahr im Dezember. Der VCÖ erinnert an die Straßenverkehrsordnung: Lenkende eines Fahrzeugs dürfen sich „einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann“. Der VCÖ fordert zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger mehr Verkehrsberuhigung und Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet.

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Foto: Sarah Duit