Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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Energiewende im Verkehr voranbringen

Kein anderer Sektor in Österreich benötigt so viel Energie wie der Verkehr. Ein Drittel von Österreichs Energiebedarf „frisst“ der Verkehr, davon wiederum 90 Prozent der Kfz-Verkehr. Und dieser ist fast  zur Gänze, nämlich zu 92 Prozent, von Erdöl abhängig. Kfz-Motoren verbrennen 75 Prozent des gesamten verbrauchten Erdöls in Österreich. Diese VCÖ-Publikation beleuchtet mit Daten und Fakten den Energiebedarf des Verkehrs und wie dieser deutlich reduziert und auf Klimakurs gebracht werden kann.

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VCÖ: Handy am Steuer erhöht die Unfallgefahr massiv – auch nach Erhöhung ist Strafe in Österreich im EU-Vergleich niedrig

VCÖ (Wien, 2. März 2023) – Wer mit dem Handy am Ohr beim Autolenken telefoniert, reagiert ähnlich schlecht wie ein Alko-Lenker mit 0,8 Promille, erinnert die Mobilitätsorganisation VCÖ. Im Vorjahr wurden in Österreich im Schnitt jeden Tag fast 360 Handy-Vergehen von der Polizei geahndet. Auch nach der Erhöhung der Strafe auf 100 Euro ist die Strafhöhe in Österreich niedriger als beispielsweise in Polen, Rumänien, Italien oder Spanien. Der VCÖ spricht sich für die Aufnahme von Handy am Steuer ins Vormerksystem aus, so wie das in der Mehrheit der EU-Staaten bereits der Fall ist. Und: Das Motto „Don’t phone & drive“ beherzigen, denn auch mit Freisprecheinrichtung ist man abgelenkt.

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