Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ unterstützt Forderung der Verkehrswissenschaft nach Tempo 30/80/100

VCÖ (Wien, 1. Februar 2023) - Der VCÖ unterstützt die Forderung der Verkehrswissenschaft an die Bundesregierung nach einer Reduktion der Tempolimits in Österreich. Der VCÖ weist darauf hin, dass der Verkehrsbereich nicht nur von seinen Klimazielen weit entfernt ist, sondern auch von den Verkehrssicherheitszielen. Niedrigere Tempolimits reduzieren den CO2-Ausstoß und die Zahl schwerer Verkehrsunfälle und bringen darüber hinaus zusätzliche Nutzen, wie beispielsweise niedrigere Spritkosten, weniger Verkehrslärm und eine Reduktion der gesundheitsschädlichen Schadstoffe.

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VCÖ: Im Vorjahr wurden 49 Fußgängerinnen und Fußgänger bei Verkehrsunfällen getötet – fast die Hälfte der Opfer 70 Jahre oder älter

VCÖ (Wien, 27. Jänner 2023) – Die Zahl der tödlichen Fußgängerunfälle ist in Österreich im Vorjahr stark gestiegen. 49 Fußgängerinnen und Fußgänger wurden bei Verkehrsunfällen getötet, um zwölf mehr als im Jahr 2021 und auch mehr als im Jahr 2018, macht der VCÖ aufmerksam. Die größte Opfergruppe waren Seniorinnen und Senioren. Um die Sicherheit älterer Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen, braucht es im Ortsgebiet mehr Verkehrsberuhigung, übersichtliche Übergänge und mehr Tempo 30 statt 50.

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