Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ: StVO-Novelle lediglich ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen

VCÖ (Wien, 15. Juni 2022) – Die heute im Ministerrat beschlossene StVO-Novelle bringt Verbesserungen für den Radverkehr, aber nicht im nötigen Ausmaß, stellt der VCÖ fest. Positiv ist, dass der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden festgeschrieben wird, bei Kreuzungen mit Grünpfeil das Rechtsabbiegen bei Rot möglich wird und dass bei Ampelschaltungen endlich auch auf Fußgängerinnen und Fußgänger Rücksicht genommen wird. Dass die Umsetzung der für die Verkehrssicherheit von Kindern so wichtige Ausweitung des Halte- und Parkverbots vor Schutzwegen verhindert wurde, ist für die Mobilitätsorganisation VCÖ unverständlich.

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Foto: Sarah Duit