Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ: CO2-Ausstoß durch Autofahren steigt stark mit dem Einkommen

VCÖ (Wien, 3. Juni 2022) – Umso höher das Einkommen, umso mehr Diesel und Benzin wird getankt, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. Die zehn Prozent der Haushalte mit dem höchsten Einkommen tanken sechsmal so viel Sprit wie die zehn Prozent der Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen und verursachen damit auch sechsmal so viel CO2. Von einer Verschiebung der CO2-Bepreisung profitieren wohlhabende Haushalte am stärksten. Der Klimabonus, der von den Einnahmen der CO2-Bepreisung gespeist wird, kommt wiederum Haushalten mit niedrigerem Einkommen stärker zugute. Ein nach Einkommen gestaffelter zusätzlicher Klimabonus ist daher sozial treffsicherer als ein Verschieben der CO2-Bepreisung. Auch die soziale und ökologische Treffsicherheit der Pendlerpauschale ist jetzt zu erhöhen.

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E-Autos im Sinne der Kreislaufwirtschaft konstruieren

Der Trend zu Elektro-Pkw nimmt in der Kreislaufwirtschaft hinsichtlich des hohen Ressourcenbedarfs für die Produktion von Batterien eine zentrale Stellung ein. Recycling und Nachnutzung müssen frühzeitig mitgedacht werden.

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