Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ: Im Vorjahr jeder 4. tödliche Verkehrsunfall wegen zu hohem Tempo

VCÖ (Wien, 11. Juni 2026) – Nicht angepasste Geschwindigkeit ist nach Ablenkung der zweithäufigste Grund für tödliche Verkehrsunfälle in Österreich. Allein in den vergangenen fünf Jahren war das Tempo die Ursache von 449 tödlichen Verkehrsunfällen in Österreich, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Die von der Regierung geplante Erhöhung der Mindeststrafen ist ein richtiger Schritt, dem aber weitere Schritte folgen müssen. Der VCÖ spricht sich bei schwerwiegenden Tempodelikten für die Aufnahme in das Vormerksystem aus sowie für einkommensabhängige Strafen. Zudem braucht es mehr Kontrollen, insbesondere auf den gefährlichen Freilandstraßen und in Wohngebieten.

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Foto: Kleines Kreuz mit Kerzen neben einer Freilandstraße