Ladekorridore für E-Lkw im hochrangigen Straßennetz

Entlang der europäischen Autobahnen und Schnellstraßen entsteht ein Netz von Schnellladestationen für E-Lkw. Spätestens im Jahr 2030 sollen Lkw im hochrangigen Straßennetz der EU mindestens alle 60 Kilometer eine Möglichkeit zum Schnellladen vorfinden. Ein erster sogenannter Ladekorridor für schwere Lkw ist in Deutschland zwischen Dortmund und dem rund 300 Kilometer entfernten Schwegenheim inzwischen in Betrieb. An derzeit sechs Autohöfen des deutschen Mineralölkonzerns Aral können Lkw an einer 300 Watt-Ladesäule laden. Während einer der gesetzlich vorgeschriebenen 45-minütigen Pausen für die Lenker und Lenkerinnen ist so eine Zwischenladung für weitere 200 Kilometer möglich. Noch im Laufe des Jahres 2023 wird der Ladekorridor mit zwei weiteren Standorten verdichtet.

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E-Retrofitting ermöglicht die Umrüstung von Benzin- und Dieselfahrzeugen auf Elektro-Antrieb

In Frankreich gibt es seit dem Jahr 2020 ein Gesetz, das Bedingungen für die standardisierte Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf Batterie- oder Brennstoffzellen-Elektro-Antrieb festlegt. Professionelle Anbieter können so ihre Umbausätze für konkrete Fahrzeug-Modelle als Prototypen behördlich genehmigen lassen. Erste Anbieter für dieses „E-Retrofitting“ sind inzwischen am Markt.

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Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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