Leben retten durch StVO-Novelle

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Das Tötungsrisiko für Gehende, die von einem Auto bei Tempo 50 erfasst werden, ist etwa fünf Mal so hoch wie bei Tempo 30. Fünf Mal! Man sollte meinen, dass es speziell in Ortszentren, Wohngebieten und rund um Schulen keiner weiteren Begründung für Verkehrsberuhigung und Tempo 30 bedarf. Wäre da nicht die aus den 1960er-Jahren stammende Straßenverkehrsordnung (StVO), die Tempo 50 im Ortsgebiet als Standard einzementiert und Tempo 30 abschnittsweise nur dort erlaubt, wo es „erforderlich“ ist. Jede Abweichung muss per Gutachten und Verkehrszählung begründet werden und ist dann auf die Bewilligung durch die zuständige Behörde angewiesen.

Die Infrastruktur gibt die Höchstgeschwindigkeit vor

Die Crux an der Sache: dadurch dominiert die Vergangenheit die Zukunft. Breite, auf Auto-Verkehr ausgelegte Straßen mit (wenn überhaupt) schmalen Gehsteigen sind wenig attraktiv  für alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad mobil sind. Aus Sicht der Behörde liest es sich so: ausreichende Fahrbahnbreite, gute Sichtbeziehungen, geringe Frequenz an Gehenden und Radfahrenden – ergo: Tempo 30 nicht erforderlich, Ende der Diskussion. Mit solchen Bescheiden haben Städte und Gemeinden zu kämpfen, auch wenn sich alle Beteiligten bei der Sinnhaftigkeit einer Tempo-Reduktion einig sind. De facto heißt das, dass in vielen Fällen die gebaute Infrastruktur die Höchstgeschwindigkeit vorgibt – und nicht die gewählte politische Vertretung. Was tun?

Man könnte voraussetzen, dass für Temporeduktionen erst kostspielig und langwierig Straßen umgebaut werden müssen –
wenn man will, dass sich möglichst wenig ändert. Oder man könnte ein paar – 60 Jahre alte – Worte in einem Gesetzestext umformulieren.

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VCÖ: Vieles neu macht der Mai bei E-Scooter, E-Bikes, Klimaticket und automatisierte Zufahrtskontrollen

VCÖ (Wien, 29. April 2026) – Mit 1. Mai tritt die 36. StVO-Novelle in Kraft, die einige Neuerungen bringt. So müssen E-Scooter mit Blinkern, Lichtanlage und Klingel ausgerüstet sein. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt eine Helmpflicht für das Fahren mit E-Scootern, für das Fahren mit E-Bikes gilt diese bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Zudem können Städte nun kamerabasierte Zufahrtskontrollen einführen. Europaweit haben bereits rund 500 Städte kamerabasierte Zufahrtskontrollen, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Und es gibt neu ein zweimonatiges Schnupper-Klimaticket für das Fahren mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich.

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VCÖ begrüßt KlimaTicket-Aktion - weitere Maßnahmen für die Reduktion des Spritverbrauchs rasch umsetzen

VCÖ (Wien, 20. April 2026) - Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die heute von Mobilitätsminister Peter Hanke vorgestellte Kennenlern-Aktion für das KlimaTicket-Österreich. Der Umstieg vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel reduziert den Treibstoffverbrauch und die Kosten für die Bevölkerung. Angesichts der bereits absehbaren Lieferengpässe ab Mai ist ein Maßnahmenpaket zur Reduktion des Spritverbrauchs das politische Gebot der Stunde, betont der VCÖ.

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