Leben retten durch StVO-Novelle

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Das Tötungsrisiko für Gehende, die von einem Auto bei Tempo 50 erfasst werden, ist etwa fünf Mal so hoch wie bei Tempo 30. Fünf Mal! Man sollte meinen, dass es speziell in Ortszentren, Wohngebieten und rund um Schulen keiner weiteren Begründung für Verkehrsberuhigung und Tempo 30 bedarf. Wäre da nicht die aus den 1960er-Jahren stammende Straßenverkehrsordnung (StVO), die Tempo 50 im Ortsgebiet als Standard einzementiert und Tempo 30 abschnittsweise nur dort erlaubt, wo es „erforderlich“ ist. Jede Abweichung muss per Gutachten und Verkehrszählung begründet werden und ist dann auf die Bewilligung durch die zuständige Behörde angewiesen.

Die Infrastruktur gibt die Höchstgeschwindigkeit vor

Die Crux an der Sache: dadurch dominiert die Vergangenheit die Zukunft. Breite, auf Auto-Verkehr ausgelegte Straßen mit (wenn überhaupt) schmalen Gehsteigen sind wenig attraktiv  für alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad mobil sind. Aus Sicht der Behörde liest es sich so: ausreichende Fahrbahnbreite, gute Sichtbeziehungen, geringe Frequenz an Gehenden und Radfahrenden – ergo: Tempo 30 nicht erforderlich, Ende der Diskussion. Mit solchen Bescheiden haben Städte und Gemeinden zu kämpfen, auch wenn sich alle Beteiligten bei der Sinnhaftigkeit einer Tempo-Reduktion einig sind. De facto heißt das, dass in vielen Fällen die gebaute Infrastruktur die Höchstgeschwindigkeit vorgibt – und nicht die gewählte politische Vertretung. Was tun?

Man könnte voraussetzen, dass für Temporeduktionen erst kostspielig und langwierig Straßen umgebaut werden müssen –
wenn man will, dass sich möglichst wenig ändert. Oder man könnte ein paar – 60 Jahre alte – Worte in einem Gesetzestext umformulieren.

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VCÖ: In den Niederlanden kommen bereits zwei Drittel der Fahrgäste zu Fuß oder per Rad zum Bahnhof

VCÖ (Wien, 16. Mai 2024) – Eine gute Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Bushaltestellen zu Fuß und mit dem Fahrrad erhöht die Anzahl der Fahrgäste des Öffentlichen Verkehrs. Das zeigen internationale und nationale Beispiele, die heute bei der VCÖ-Fachkonferenz präsentiert wurden. In einem verkehrsberuhigten Umfeld steigt die Bereitschaft, längere Strecken zu Fuß zu gehen, der Einzugsbereich von Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs verdreifacht sich dadurch. Während in Österreich rund 40 Prozent der Fahrgäste zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Bahnhof kommen, sind es in den Niederlanden bereits 68 Prozent.

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Foto: Sarah Duit

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Mit dem Trans-Europäischen Verkehrsnetz (TEN-V) soll bis zum Jahr 2050 ein umfassendes Verkehrsnetzwerk aufgebaut werden. Das Ziel sind effiziente multimodale Verkehrsverbindungen im Personen- und Güterverkehr.

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