Leben retten durch StVO-Novelle

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Das Tötungsrisiko für Gehende, die von einem Auto bei Tempo 50 erfasst werden, ist etwa fünf Mal so hoch wie bei Tempo 30. Fünf Mal! Man sollte meinen, dass es speziell in Ortszentren, Wohngebieten und rund um Schulen keiner weiteren Begründung für Verkehrsberuhigung und Tempo 30 bedarf. Wäre da nicht die aus den 1960er-Jahren stammende Straßenverkehrsordnung (StVO), die Tempo 50 im Ortsgebiet als Standard einzementiert und Tempo 30 abschnittsweise nur dort erlaubt, wo es „erforderlich“ ist. Jede Abweichung muss per Gutachten und Verkehrszählung begründet werden und ist dann auf die Bewilligung durch die zuständige Behörde angewiesen.

Die Infrastruktur gibt die Höchstgeschwindigkeit vor

Die Crux an der Sache: dadurch dominiert die Vergangenheit die Zukunft. Breite, auf Auto-Verkehr ausgelegte Straßen mit (wenn überhaupt) schmalen Gehsteigen sind wenig attraktiv  für alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad mobil sind. Aus Sicht der Behörde liest es sich so: ausreichende Fahrbahnbreite, gute Sichtbeziehungen, geringe Frequenz an Gehenden und Radfahrenden – ergo: Tempo 30 nicht erforderlich, Ende der Diskussion. Mit solchen Bescheiden haben Städte und Gemeinden zu kämpfen, auch wenn sich alle Beteiligten bei der Sinnhaftigkeit einer Tempo-Reduktion einig sind. De facto heißt das, dass in vielen Fällen die gebaute Infrastruktur die Höchstgeschwindigkeit vorgibt – und nicht die gewählte politische Vertretung. Was tun?

Man könnte voraussetzen, dass für Temporeduktionen erst kostspielig und langwierig Straßen umgebaut werden müssen –
wenn man will, dass sich möglichst wenig ändert. Oder man könnte ein paar – 60 Jahre alte – Worte in einem Gesetzestext umformulieren.

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Gutes Regionalbahn-Angebot schafft Nachfrage

Die Vinschgaubahn verläuft über 60 Kilometer zwischen Meran und Mals in Südtirol. Im Jahr 1990 von den italienischen Staatsbahnen aufgrund zu geringer Fahrgastzahlen nach 84 Jahren Betrieb stillgelegt, nahm die Vinschgaubahn nach einer umfassenden Streckensanierung Im Jahr 2005 den Personenverkehr wieder auf – seither erfolgreich betrieben vom Land Südtirol.

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Bild einer Straßenbahn

Mobilitätszentrale für den Pongau

Im Jahr 2001 gründeten die 25 Gemeinden des Pongaus in Salzburg die Mobilitätszentrale „Mobilito“. Das Kundencenter am Bahnhof Bischofshofen bietet persönliches Service mit Ticketverkauf für Bahn und Bus, Carsharing in Kooperation mit ÖBB Rail & Drive sowie ein Reisebüro. Mobilito koordiniert und bestellt zudem den Pongau-Takt, das regionale Netz aus 20 Buslinien und drei Taxilinien mit insgesamt rund 740.000 Fahrplankilometern pro Jahr.

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Bild der Mobilitätszentrale "Mobilito"