Leben retten durch StVO-Novelle

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Das Tötungsrisiko für Gehende, die von einem Auto bei Tempo 50 erfasst werden, ist etwa fünf Mal so hoch wie bei Tempo 30. Fünf Mal! Man sollte meinen, dass es speziell in Ortszentren, Wohngebieten und rund um Schulen keiner weiteren Begründung für Verkehrsberuhigung und Tempo 30 bedarf. Wäre da nicht die aus den 1960er-Jahren stammende Straßenverkehrsordnung (StVO), die Tempo 50 im Ortsgebiet als Standard einzementiert und Tempo 30 abschnittsweise nur dort erlaubt, wo es „erforderlich“ ist. Jede Abweichung muss per Gutachten und Verkehrszählung begründet werden und ist dann auf die Bewilligung durch die zuständige Behörde angewiesen.

Die Infrastruktur gibt die Höchstgeschwindigkeit vor

Die Crux an der Sache: dadurch dominiert die Vergangenheit die Zukunft. Breite, auf Auto-Verkehr ausgelegte Straßen mit (wenn überhaupt) schmalen Gehsteigen sind wenig attraktiv  für alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad mobil sind. Aus Sicht der Behörde liest es sich so: ausreichende Fahrbahnbreite, gute Sichtbeziehungen, geringe Frequenz an Gehenden und Radfahrenden – ergo: Tempo 30 nicht erforderlich, Ende der Diskussion. Mit solchen Bescheiden haben Städte und Gemeinden zu kämpfen, auch wenn sich alle Beteiligten bei der Sinnhaftigkeit einer Tempo-Reduktion einig sind. De facto heißt das, dass in vielen Fällen die gebaute Infrastruktur die Höchstgeschwindigkeit vorgibt – und nicht die gewählte politische Vertretung. Was tun?

Man könnte voraussetzen, dass für Temporeduktionen erst kostspielig und langwierig Straßen umgebaut werden müssen –
wenn man will, dass sich möglichst wenig ändert. Oder man könnte ein paar – 60 Jahre alte – Worte in einem Gesetzestext umformulieren.

Zurück zur Übersicht

VCÖ-Studie: Mit steigender Anzahl der Zugverbindungen sinkt in den regionalen Zentren die Anzahl der Pkw

VCÖ (Wien, 22. November 2023) – Ein gutes Bahnangebot erspart vielen Haushalten auch in regionalen Zentren den Besitz eines Autos oder zumindest eines Zweitwagens, wie eine aktuelle VCÖ-Studie zeigt. In regionalen Zentren, wo es weniger als 50 Zughalte pro Tag gibt, kommen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 557 private Pkw, in den regionalen Zentren mit mehr als 100 Zughalte täglich sind es mit 491 deutlich weniger. Die Mobilitätsorganisation VCÖ fordert die Umsetzung einer flächendeckenden Mobilitätsgarantie bis zum Jahr 2030.

Mehr dazu
Foto: Sarah Duit

Mit flexiblen Angeboten Auto–Abhängigkeit reduzieren

Weniger als die Hälfte der Bevölkerung in Österreich wohnt in fußläufiger Distanz zu einem guten Angebot an öffentlichen Verkehrsverbindungen. Insbesondere dünn besiedelte und zersiedelte Regionen sind durch den Öffentlichen Verkehr nur lückenhaft erschlossen. Rund die Hälfte der Bevölkerung sieht eingeschränkte Betriebszeiten an Randzeiten und Wochenenden als große Barriere bei der Nutzung. Auto-Abhängigkeit ist die Folge und verursacht zusätzliche CO2-Emissionen sowie für die Bevölkerung hohe Kosten.

Mehr dazu
Foto: Spencer Imbrock, unsplash