Leben retten durch StVO-Novelle

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Das Tötungsrisiko für Gehende, die von einem Auto bei Tempo 50 erfasst werden, ist etwa fünf Mal so hoch wie bei Tempo 30. Fünf Mal! Man sollte meinen, dass es speziell in Ortszentren, Wohngebieten und rund um Schulen keiner weiteren Begründung für Verkehrsberuhigung und Tempo 30 bedarf. Wäre da nicht die aus den 1960er-Jahren stammende Straßenverkehrsordnung (StVO), die Tempo 50 im Ortsgebiet als Standard einzementiert und Tempo 30 abschnittsweise nur dort erlaubt, wo es „erforderlich“ ist. Jede Abweichung muss per Gutachten und Verkehrszählung begründet werden und ist dann auf die Bewilligung durch die zuständige Behörde angewiesen.

Die Infrastruktur gibt die Höchstgeschwindigkeit vor

Die Crux an der Sache: dadurch dominiert die Vergangenheit die Zukunft. Breite, auf Auto-Verkehr ausgelegte Straßen mit (wenn überhaupt) schmalen Gehsteigen sind wenig attraktiv  für alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad mobil sind. Aus Sicht der Behörde liest es sich so: ausreichende Fahrbahnbreite, gute Sichtbeziehungen, geringe Frequenz an Gehenden und Radfahrenden – ergo: Tempo 30 nicht erforderlich, Ende der Diskussion. Mit solchen Bescheiden haben Städte und Gemeinden zu kämpfen, auch wenn sich alle Beteiligten bei der Sinnhaftigkeit einer Tempo-Reduktion einig sind. De facto heißt das, dass in vielen Fällen die gebaute Infrastruktur die Höchstgeschwindigkeit vorgibt – und nicht die gewählte politische Vertretung. Was tun?

Man könnte voraussetzen, dass für Temporeduktionen erst kostspielig und langwierig Straßen umgebaut werden müssen –
wenn man will, dass sich möglichst wenig ändert. Oder man könnte ein paar – 60 Jahre alte – Worte in einem Gesetzestext umformulieren.

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VCÖ-Bahntest: Fahrgäste wollen mehr Verbindungen außerhalb der Hauptverkehrszeiten

VCÖ (Wien, 30. August 2023) – Die Fahrgäste registrieren Verbesserungen beim Bahnfahren in Österreich, aber es gibt auch einige Kritikpunkte, wie der VCÖ-Bahntest zeigt. Verbesserungsbedarf sehen die Fahrgäste vor allem bei der Pünktlichkeit, beim Sitzplatzangebot im Fernverkehr sowie bei der Anzahl der Verbindungen im Nah- und Regionalverkehr sowie außerhalb der Hauptverkehrszeiten. Bei grenzüberschreitenden Bahnreisen wünschen die Fahrgäste mehr Angebot und einfachere Buchungsmöglichkeiten.  

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Foto: Eisenberger

VCÖ: Im Vorjahr mehr Geschäftsreisen mit Zug als per Flug

VCÖ (Wien, 9. Juni 2023) – 22 Prozent der Geschäftsreisen wurden im Vorjahr mit der Bahn gemacht. Damit wurden im Vorjahr – erstmals in diesem Jahrhundert – mehr Geschäftsreisen mit dem Zug statt per Flug durchgeführt, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. Wer dienstliche Auslandsreisen mit der Bahn statt mit dem Flugzeug macht, reduziert den CO2-Ausstoß um rund 90 Prozent, bei Inlandsreisen ist der Unterschied noch größer. Unternehmen können durch mehr Bahn und Videokonferenzen statt Geschäftsflüge ihre Umweltbilanz deutlich verbessern, betont der VCÖ.

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Foto: Mitarbeiterin sitzt mit Laptop in der ersten Klasse eines Zuges