Leben retten durch StVO-Novelle

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Das Tötungsrisiko für Gehende, die von einem Auto bei Tempo 50 erfasst werden, ist etwa fünf Mal so hoch wie bei Tempo 30. Fünf Mal! Man sollte meinen, dass es speziell in Ortszentren, Wohngebieten und rund um Schulen keiner weiteren Begründung für Verkehrsberuhigung und Tempo 30 bedarf. Wäre da nicht die aus den 1960er-Jahren stammende Straßenverkehrsordnung (StVO), die Tempo 50 im Ortsgebiet als Standard einzementiert und Tempo 30 abschnittsweise nur dort erlaubt, wo es „erforderlich“ ist. Jede Abweichung muss per Gutachten und Verkehrszählung begründet werden und ist dann auf die Bewilligung durch die zuständige Behörde angewiesen.

Die Infrastruktur gibt die Höchstgeschwindigkeit vor

Die Crux an der Sache: dadurch dominiert die Vergangenheit die Zukunft. Breite, auf Auto-Verkehr ausgelegte Straßen mit (wenn überhaupt) schmalen Gehsteigen sind wenig attraktiv  für alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad mobil sind. Aus Sicht der Behörde liest es sich so: ausreichende Fahrbahnbreite, gute Sichtbeziehungen, geringe Frequenz an Gehenden und Radfahrenden – ergo: Tempo 30 nicht erforderlich, Ende der Diskussion. Mit solchen Bescheiden haben Städte und Gemeinden zu kämpfen, auch wenn sich alle Beteiligten bei der Sinnhaftigkeit einer Tempo-Reduktion einig sind. De facto heißt das, dass in vielen Fällen die gebaute Infrastruktur die Höchstgeschwindigkeit vorgibt – und nicht die gewählte politische Vertretung. Was tun?

Man könnte voraussetzen, dass für Temporeduktionen erst kostspielig und langwierig Straßen umgebaut werden müssen –
wenn man will, dass sich möglichst wenig ändert. Oder man könnte ein paar – 60 Jahre alte – Worte in einem Gesetzestext umformulieren.

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Nur noch emissionsfreie neue Busse im Öffentlichen Verkehr in den Niederlanden

Die Niederlande sind unter den Vorreitern in Europa, wenn es um die Umstellung des Öffentlichen Verkehrs auf Elektro-Busse geht. Die niederländische Regierung hat bereits im Jahr 2016 eine Vereinbarung mit allen öffentlichen Verkehrsunternehmen getroffen. In dieser wurde festgelegt, dass diese ab dem Jahr 2025 keine neuen Dieselbusse mehr ankaufen dürfen und somit alle neuen Busse zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Ab dem Jahr 2030 müssen dann alle Busse des Öffentlichen Verkehrs vollständig emissionsfrei sein. Das Vorgehen zeigt Erfolg: Schon im Jahr 2021 schafften die niederländischen Verkehrsunternehmen erstmals ausschließlich emissionsfreie Stadtverkehrsbusse an.

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VCÖ: Regionalbahnen in Österreich legten im Vorjahr stark an Fahrgästen zu

VCÖ (Wien, 12. April 2023) – Die Regionalbahnen legten im Vorjahr kräftig an Fahrgästen zu, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. Mit den 17 Regionalbahnen, die nicht zur ÖBB gehören, fuhren im Jahr 2022 insgesamt 33,5 Millionen Fahrgäste und damit um rund 6,4 Millionen mehr als im Jahr 2021. Damit liegen die Regionalbahnen nur noch etwas mehr als acht Prozent unter dem Höchstwert im Vor-Pandemie-Jahr 2019. Um einen verstärkten Umstieg vom Auto auf die Bahn zu erreichen, ist neben häufigeren Bahnverbindungen auch Mobilitätsmanagement von Betrieben, Freizeiteinrichtungen und Tourismusregionen wichtig, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ.

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