Leben retten durch StVO-Novelle

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Das Tötungsrisiko für Gehende, die von einem Auto bei Tempo 50 erfasst werden, ist etwa fünf Mal so hoch wie bei Tempo 30. Fünf Mal! Man sollte meinen, dass es speziell in Ortszentren, Wohngebieten und rund um Schulen keiner weiteren Begründung für Verkehrsberuhigung und Tempo 30 bedarf. Wäre da nicht die aus den 1960er-Jahren stammende Straßenverkehrsordnung (StVO), die Tempo 50 im Ortsgebiet als Standard einzementiert und Tempo 30 abschnittsweise nur dort erlaubt, wo es „erforderlich“ ist. Jede Abweichung muss per Gutachten und Verkehrszählung begründet werden und ist dann auf die Bewilligung durch die zuständige Behörde angewiesen.

Die Infrastruktur gibt die Höchstgeschwindigkeit vor

Die Crux an der Sache: dadurch dominiert die Vergangenheit die Zukunft. Breite, auf Auto-Verkehr ausgelegte Straßen mit (wenn überhaupt) schmalen Gehsteigen sind wenig attraktiv  für alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad mobil sind. Aus Sicht der Behörde liest es sich so: ausreichende Fahrbahnbreite, gute Sichtbeziehungen, geringe Frequenz an Gehenden und Radfahrenden – ergo: Tempo 30 nicht erforderlich, Ende der Diskussion. Mit solchen Bescheiden haben Städte und Gemeinden zu kämpfen, auch wenn sich alle Beteiligten bei der Sinnhaftigkeit einer Tempo-Reduktion einig sind. De facto heißt das, dass in vielen Fällen die gebaute Infrastruktur die Höchstgeschwindigkeit vorgibt – und nicht die gewählte politische Vertretung. Was tun?

Man könnte voraussetzen, dass für Temporeduktionen erst kostspielig und langwierig Straßen umgebaut werden müssen –
wenn man will, dass sich möglichst wenig ändert. Oder man könnte ein paar – 60 Jahre alte – Worte in einem Gesetzestext umformulieren.

Zurück zur Übersicht

Kapazitätsmanagement statt Straßenbau

Kapazität ist genügend vorhanden – abseits der Stoßzeiten und in den Fahrzeugen

Mehr dazu

VCÖ: Fast jede vierte Person, die Pendlerpauschale bezieht, hat Jahreseinkommen von über 60.000 Euro

VCÖ (Wien, am 9. Juni 2026) – Mehr als 600 Millionen Euro kostet heuer die Pendlerpauschale und der Pendlereuro dem Budget. Eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten des Finanzministeriums zeigt, dass zuletzt fast jede vierte Person, die Pendlerpauschale bezog, ein Jahreseinkommen von über 60.000 Euro hatte. Und vier von zehn Personen, die Pendlerpauschale erhielten, hatten einen kurzen Arbeitsweg von zwei bis 19 Kilometern, informiert der VCÖ. Während die Bundesregierung in vielen Bereichen, von Familien, Gesundheit bis zum Klimaschutz, spart und Leistungen kürzt, wurde eine dringend notwendige Reform des Pendlerpauschales erneut verabsäumt. Und das, obwohl man mit einer Reform nicht nur Geld einsparen, sondern auch die soziale und ökologische Treffsicherheit verbessern hätte können.

Mehr dazu
Foto:  Petra Bork/pixelio.de