Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Schweiz

Foto: Messgerät für die Schwerverkehrsabgabe über einer Schweizer Autobahn

Damit der Lkw-Verkehr in der Schweiz und in Liechtenstein besser für die verursachten Kosten aufkommt, wird seit dem Jahr 2001 die sogenannte „Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe“ (LSVA) eingehoben. Die Höhe der Abgabe hängt vom Fahrzeuggewicht, den Emissionen, den gefahrenen Kilometern sowie dem Vorhandensein eines Partikelfiltersystems ab. Die Abgabe wird mit einem elektronischen Messgerät ermittelt und gilt am gesamten Straßennetz. Der Ertrag geht zu einem Drittel an die betroffenen Kantone, zu zwei Dritteln an den Bund und wird für den Ausbau der Bahninfrastruktur verwendet. Dadurch soll ein fairerer Wettbewerb sowie eine vermehrte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene erreicht werden. Die LSVA wirkt und die Anzahl der Lkw-Fahrten über die Schweizer Alpen hat sich seit der Einführung um rund ein Drittel reduziert.

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VCÖ zu Kfz-Pickerl: Autos sollten ab sieben Jahren jährlich überprüft werden

VCÖ (Wien, 3. Dezember 2025) - Bei der §57a-Begutachtung wird die Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs überprüft. Die Bundesregierung möchte die Intervalle für das "Pickerl" von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 verlängern. Die Verlängerung des ersten Prüfintervalls von drei auf vier Jahre ist in Ordnung. Dass aber künftig jährliche Überprüfungen erst für Pkw, die älter als zehn Jahre sind, vorgeschrieben sind, ist aus Sicht der Mobilitätsorganisation VCÖ sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Luftqualität problematisch.

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