Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Schweiz

Foto: Messgerät für die Schwerverkehrsabgabe über einer Schweizer Autobahn

Damit der Lkw-Verkehr in der Schweiz und in Liechtenstein besser für die verursachten Kosten aufkommt, wird seit dem Jahr 2001 die sogenannte „Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe“ (LSVA) eingehoben. Die Höhe der Abgabe hängt vom Fahrzeuggewicht, den Emissionen, den gefahrenen Kilometern sowie dem Vorhandensein eines Partikelfiltersystems ab. Die Abgabe wird mit einem elektronischen Messgerät ermittelt und gilt am gesamten Straßennetz. Der Ertrag geht zu einem Drittel an die betroffenen Kantone, zu zwei Dritteln an den Bund und wird für den Ausbau der Bahninfrastruktur verwendet. Dadurch soll ein fairerer Wettbewerb sowie eine vermehrte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene erreicht werden. Die LSVA wirkt und die Anzahl der Lkw-Fahrten über die Schweizer Alpen hat sich seit der Einführung um rund ein Drittel reduziert.

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VCÖ: Budget bringt leider Rückschritte für klimaverträgliche Mobilität

VCÖ (Wien, am 13. Mai 2025) – Das künftige Budget bringt für eine klimaverträgliche und effiziente Mobilität Rückschritte statt der dringend notwendigen Fortschritte, stellt die Mobilitätsorganisation VCÖ fest. Während die Normverbrauchsabgabe für Klein-Lkw und Pick-ups gestrichen und der Pendlereuro verdreifacht wird, wird im Öffentlichen Verkehr, bei der Rad-Infrastruktur und der Elektro-Mobilität gespart. Während das Klimaticket massiv verteuert wird, bleiben die klimaschädlichen Förderungen, wie etwa die Steuerbegünstigung von Diesel, weiter bestehen.

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Grafik: Euro-Zeichen auf einem gelben Hintergrund

Weniger Steuern für Diesel-Transporter – ein teurer Rückschritt

Es ist geplant, mit 1. Juli 2025 für Lkw-Transporter der Klasse N1 mit Verbrennungsmotor die Normverbrauchsabgabe (NoVA) abzuschaffen. Seit Juli 2021 sind Elektro-Transporter von der NoVA befreit, um für Unternehmen einen Anreiz zu schaffen, im Interesse des Gesundheits- und Umweltschutzes auf emissionsfreie Transporter umzusteigen. Der Anteil der Elektro-Transporter hat sich von zwei Prozent im Jahr 2020 auf neun Prozent im Jahr 2022 mehr als vervierfacht. Mit der NoVA-Befreiung für alle Transporter der Klasse N1 fällt dieser wirksame Anreiz weg.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash