Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Schweiz

Foto: Messgerät für die Schwerverkehrsabgabe über einer Schweizer Autobahn

Damit der Lkw-Verkehr in der Schweiz und in Liechtenstein besser für die verursachten Kosten aufkommt, wird seit dem Jahr 2001 die sogenannte „Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe“ (LSVA) eingehoben. Die Höhe der Abgabe hängt vom Fahrzeuggewicht, den Emissionen, den gefahrenen Kilometern sowie dem Vorhandensein eines Partikelfiltersystems ab. Die Abgabe wird mit einem elektronischen Messgerät ermittelt und gilt am gesamten Straßennetz. Der Ertrag geht zu einem Drittel an die betroffenen Kantone, zu zwei Dritteln an den Bund und wird für den Ausbau der Bahninfrastruktur verwendet. Dadurch soll ein fairerer Wettbewerb sowie eine vermehrte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene erreicht werden. Die LSVA wirkt und die Anzahl der Lkw-Fahrten über die Schweizer Alpen hat sich seit der Einführung um rund ein Drittel reduziert.

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VCÖ-Factsheet: Güterverkehr auf Klimakurs bringen

Der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen – vor allem auf der Straße. Damit verbunden sind Umweltbelastungen und externe Kosten für die Gesellschaft. Um die EU-Klimaziele zu erreichen, muss der Güterverkehr rasch auf Klimakurs gebracht werden.

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Illustration: Manuela Tippl

Ökosoziale Steuerreform: Wann, wenn nicht jetzt?

Wir erleben den größten wirtschaftlichen Strukturbruch seit Jahrzehnten. Die finanzielle Unterstützung seitens der Öffentlichen Hand ist bereits jetzt mehr als doppelt so groß, wie nach der Finanzkrise 2008-2009. Weitere Konjunkturbelebungsmaßnahmen sind absehbar. Wann, wenn nicht jetzt, sind zukunftsfähige Rahmenbedingungen zu setzen? Ein Baustein dieser Rahmenbedingungen ist die vereinbarte ökosoziale Steuerreform. Im Bereich Verkehr wird an Teil 1 (Flugticketabgabe, NoVA, Lkw-Maut, Dienstwagen-Privileg, Pendelpauschale und Tanktourismus) bereits gearbeitet. Im Sinne der Planungssicherheit sollte auch der für das Jahr 2022 angekündigte Teil 2 der ökosozialen Steuerreform vorgezogen werden – der beinhaltet die Umsetzung einer CO2-Bepreisung. Österreich muss dabei das Rad nicht neu erfinden, den Praxistest haben zahlreiche andere Staaten bereits erfolgreich bestanden.

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