Mehr aktive Mobilität, weniger Kosten

Krankenstände belasten nicht nur die Betroffenen und ihr Umfeld, sie verursachen auch wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe. Allein die direkten Kosten für Entgeltfortzahlungen und Krankengeld beliefen sich im Jahr 2024 in Österreich auf über fünf Milliarden Euro. Rechnet man indirekte Kosten hinzu, entsteht ein Schaden von nahezu 15 Milliarden Euro. Gleichzeitig wird die Bevölkerung in Österreich älter und es wird angestrebt, dass die Menschen länger im Erwerbsleben bleiben. Im heutigen Berufsleben sitzen wir zu viel und bewegen uns zu wenig. „Sitzen ist das neue Rauchen“ heißt es von medizinischer Seite. Chronische Rückenschmerzen oder Bandscheibenprobleme sind weit verbreitet, ebenso psychische Erkrankungen – Erkrankungen, bei denen regelmäßige Bewegung nachweislich präventive Effekte hat. Entsprechend empfiehlt auch die Weltgesundheitsorganisation Erwachsenen mindestens 150 Minuten Bewegung pro Woche.

In Österreich bewegt sich die Mehrheit der Menschen jedoch zu wenig. Über 75 Prozent der 18- bis 64-Jährigen erreichen die WHO-Empfehlungen nicht. Besonders ausgeprägt ist die Lücke in den Haupterwerbsaltersgruppen der 30- bis 59-Jährigen. Hier kann wirksame Prävention ansetzen, um Krankenständen vorzubeugen. Aktive Mobilität kann dabei ein besonders wirksamer Hebel sein. Neben sicherer Infrastruktur, Verkehrsberuhigung und einer Planung, die dem Gehen und Radfahren Vorrang gibt, spielen auch Arbeitgebende eine zentrale Rolle. Betriebliches Mobilitätsmanagement sollte als Teil der Gesundheitsförderung verstanden werden. Durch Maßnahmen wie sichere und überdachte Radabstellplätze, Dusch- und Umkleidemöglichkeiten oder auch durch finanzielle Anreize für das Radfahren oder Gehen motiviert Mobilitätsmanagement zu aktiver Mobilität und stärkt damit Gesundheit und Nachhaltigkeit zugleich. Wer Krankenstände senken will, sollte aktive Mobilität erleichtern und fördern. Der Weg zur Arbeit ist dafür kein Nebenschauplatz, sondern Teil der Lösung.

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VCÖ (Wien, 15. Juni 2022) – Die heute im Ministerrat beschlossene StVO-Novelle bringt Verbesserungen für den Radverkehr, aber nicht im nötigen Ausmaß, stellt der VCÖ fest. Positiv ist, dass der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden festgeschrieben wird, bei Kreuzungen mit Grünpfeil das Rechtsabbiegen bei Rot möglich wird und dass bei Ampelschaltungen endlich auch auf Fußgängerinnen und Fußgänger Rücksicht genommen wird. Dass die Umsetzung der für die Verkehrssicherheit von Kindern so wichtige Ausweitung des Halte- und Parkverbots vor Schutzwegen verhindert wurde, ist für die Mobilitätsorganisation VCÖ unverständlich.

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Foto: Sarah Duit