Mobilität als Starter-Paket im Wohnbau anbieten

Auf einem ehemaligen Produktionsgelände im Zentrum von Traun entstanden 170 neue Wohnungen. Vorgegeben waren 340 Pkw-Stellplätze, die durch Vorlage eines Mobilitätskonzepts um 85 reduziert werden konnten. Seit Bezug der Wohnanlage im Jahr 2023 gibt es nun zwei E-Carsharing-Fahrzeuge, acht Sharing-Fahrräder inklusive Elektro- und Transportfahrrädern, zusätzliche Fahrrad-Stellplätze, eine Fahrradwerkstatt, eine Paketstation sowie eine Ansprechperson für Mobilitätsmanagement direkt im Quartier. Zum Ausprobieren gibt es gratis Fahrguthaben für Neuanmeldungen. Vorbildlich ist neben dem Mobilitätskonzept die Finanzierung. Das Angebot wird als Teil der Betriebskosten von der Eigentumsgemeinschaft getragen, die Fahrterlöse fließen zurück an die Hausverwaltung.

Zurück zur Übersicht

Zukunftsorientierte kommunale Mobilitätsverordnung

„Angebot schafft Nachfrage“ war das Motto, nach dem in Feldkirchen bei Graz im Mai 2024 eine neue Mobilitätsverordnung für den Wohnbau beschlossen wurde. Erstmals vorgegeben wird, dass je Wohnung drei Fahrrad-Stellplätze mit Mindestqualitätsvorgaben zu errichten sind. Die Anzahl der verpflichtenden Pkw-Stellplätze hängt ab von der Größe des Bauvorhabens, dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs sowie der Bereitstellung von Car-, Bike- und Transportrad-Sharing.

Mehr dazu
Symbolbild

Stellplatzvorgaben umfassend reformieren

VCÖ - Mobilität mit Zukunft (November 2024) – Landesgesetze und lokale Stellplatzverpflichtungen schreiben vor, dass bei Bauprojekten Auto-Stellplätze errichtet werden müssen. Vorgaben für den Öffentlichen Verkehr, Gehen, Radfahren oder Sharing sind oft weniger verbindlich oder fehlen. Damit bleibt die Auto-Nutzung geförderter Standard. Innovative Projekte zeigen, dass der Wohnbau großes Transformationspotenzial hat.

Mehr dazu
Garage eines Mehrparteienhauses mit Autos und Fahrrädern