Nachgefragt - Karl Grimm

„Klare Vorgaben für Klimawandelanpassung und Renaturierung“

Porträtfoto von Karl Grimm
Zivilingenieur für Landschaftsarchitektur und Mitglied der Arbeitsgruppe Schwammstadt

VCÖ-Magazin: Was hat das Schwammstadt-Prinzip mit Bäumen zu tun?

Karl Grimm: Das „Schwammstadt-Prinzip für Bäume“ ist eine Bauweise bei Baumpflanzungen, die dauerhaften, luft- und wasserversorgten Wurzelraum unter versiegelten Oberflächen ermöglicht.

VCÖ-Magazin: Was ist der Nutzen, besonders in Hinsicht auf den Klimawandel?

Karl Grimm: Bäume mit gut ausgebildeten Kronen wirken mikroklimatisch durch Beschattung und Verdunstung kühlend und haben viele weitere positive Effekte. Das Schwammstadt-Prinzip für Bäume ermöglicht eine erfolgreiche Entwicklung von Bäumen an Standorten, die ansonsten nicht dafür geeignet sind. Die Zwischenspeicherung von Regenwasser im Wurzelraum hilft, Dürreperioden zu überbrücken.

VCÖ-Magazin: Wo kann das Schwammstadt-Prinzip angewendet werden – beziehungsweise wo ist es nicht möglich?

Karl Grimm: Überall, wo Bäume in befestigten Flächen gewünscht sind und ausreichender Wurzelraum (ohne allzu viele unterirdische Einbauten) sowie geeignetes Niederschlagswasser zur Versorgung der Bäume verfügbar sind. Planung und Bau verursachen Mehraufwand, die Bauweise sollte nur dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich ein besseres Gedeihen von Bäumen ermöglicht.

VCÖ-Magazin: Passen die Rahmenbedingungen oder würden Sie sich Änderungen wünschen?

Karl Grimm: Die Ziele von Klimawandelanpassung und Renaturierung in Siedlungsgebieten sollten konsequenter durch klare Vorgaben zur Begrünung sowie Information und Förderung unterstützt werden. Für die Wasserversorgung der Bäume sollte die Nutzung weniger stark belasteter Niederschlagswässer von Dächern statt stärker verunreinigter Straßenwässer ermöglicht und bevorzugt werden.

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Zukunftsorientierte kommunale Mobilitätsverordnung

„Angebot schafft Nachfrage“ war das Motto, nach dem in Feldkirchen bei Graz im Mai 2024 eine neue Mobilitätsverordnung für den Wohnbau beschlossen wurde. Erstmals vorgegeben wird, dass je Wohnung drei Fahrrad-Stellplätze mit Mindestqualitätsvorgaben zu errichten sind. Die Anzahl der verpflichtenden Pkw-Stellplätze hängt ab von der Größe des Bauvorhabens, dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs sowie der Bereitstellung von Car-, Bike- und Transportrad-Sharing.

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VCÖ: CO2-Emissionen des Verkehrs im 1. Halbjahr leicht gesunken

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