Nachgefragt - Karl Grimm

„Klare Vorgaben für Klimawandelanpassung und Renaturierung“

Porträtfoto von Karl Grimm
Zivilingenieur für Landschaftsarchitektur und Mitglied der Arbeitsgruppe Schwammstadt

VCÖ-Magazin: Was hat das Schwammstadt-Prinzip mit Bäumen zu tun?

Karl Grimm: Das „Schwammstadt-Prinzip für Bäume“ ist eine Bauweise bei Baumpflanzungen, die dauerhaften, luft- und wasserversorgten Wurzelraum unter versiegelten Oberflächen ermöglicht.

VCÖ-Magazin: Was ist der Nutzen, besonders in Hinsicht auf den Klimawandel?

Karl Grimm: Bäume mit gut ausgebildeten Kronen wirken mikroklimatisch durch Beschattung und Verdunstung kühlend und haben viele weitere positive Effekte. Das Schwammstadt-Prinzip für Bäume ermöglicht eine erfolgreiche Entwicklung von Bäumen an Standorten, die ansonsten nicht dafür geeignet sind. Die Zwischenspeicherung von Regenwasser im Wurzelraum hilft, Dürreperioden zu überbrücken.

VCÖ-Magazin: Wo kann das Schwammstadt-Prinzip angewendet werden – beziehungsweise wo ist es nicht möglich?

Karl Grimm: Überall, wo Bäume in befestigten Flächen gewünscht sind und ausreichender Wurzelraum (ohne allzu viele unterirdische Einbauten) sowie geeignetes Niederschlagswasser zur Versorgung der Bäume verfügbar sind. Planung und Bau verursachen Mehraufwand, die Bauweise sollte nur dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich ein besseres Gedeihen von Bäumen ermöglicht.

VCÖ-Magazin: Passen die Rahmenbedingungen oder würden Sie sich Änderungen wünschen?

Karl Grimm: Die Ziele von Klimawandelanpassung und Renaturierung in Siedlungsgebieten sollten konsequenter durch klare Vorgaben zur Begrünung sowie Information und Förderung unterstützt werden. Für die Wasserversorgung der Bäume sollte die Nutzung weniger stark belasteter Niederschlagswässer von Dächern statt stärker verunreinigter Straßenwässer ermöglicht und bevorzugt werden.

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VCÖ-Fachveranstaltung: Verkehrsberuhigte Innenstädte

Der Lärm des Straßenverkehrs belastet in Wien und Österreichs Städten mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 750.000 Menschen, Verkehrsabgase sogar 1,4 Millionen, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Die von der Bundesregierung präsentierte StVO-Novelle wird es Städten ab kommendem Jahr ermöglichen, automationsunterstützte Zufahrtskontrollen einzuführen. Bei der am 23. Oktober 2025 online durchgeführten VCÖ-Fachveranstaltung wurden die Systeme in Bozen, Oslo und London vorgestellt.  

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Bild vom Fischmarkt in Oslo

VCÖ begrüßt Ermöglichung automationsunterstützter Zufahrtskontrolle durch StVO-Novelle

VCÖ (Wien, 16. Oktober 2025) – Der VCÖ begrüßt in einer ersten Reaktion die Ermöglichung der automatisationsunterstützten Zufahrtskontrolle, die von zahlreichen Städten für die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gefordert wurde. Automatisationsunterstützte Zufahrtskontrollen gibt es international bereits in zahlreichen Städten. Die Helmpflicht für unter 14-Jährige für Elektro-Fahrräder und unter 16-Jährige bei E-Scooter ist  gut, wichtig ist aber für die Verkehrssicherheit, dass einerseits das Tempo bei E-Scooter wie in Deutschland und der Schweiz auf 20 km/h gedrosselt wird und dass die zahlreichen Lücken im Radwegenetz rasch geschlossen werden. Zudem muss die Umsetzung der neuen Vorschriften für E-Scooter und für die zweirädigen Kleinkrafträder ohne Pedale im Sinne des Konsumentenschutzes mit entsprechend langen Übergangsfristen erfolgen.  

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