Nachgefragt - Karl Grimm

„Klare Vorgaben für Klimawandelanpassung und Renaturierung“

Porträtfoto von Karl Grimm
Zivilingenieur für Landschaftsarchitektur und Mitglied der Arbeitsgruppe Schwammstadt

VCÖ-Magazin: Was hat das Schwammstadt-Prinzip mit Bäumen zu tun?

Karl Grimm: Das „Schwammstadt-Prinzip für Bäume“ ist eine Bauweise bei Baumpflanzungen, die dauerhaften, luft- und wasserversorgten Wurzelraum unter versiegelten Oberflächen ermöglicht.

VCÖ-Magazin: Was ist der Nutzen, besonders in Hinsicht auf den Klimawandel?

Karl Grimm: Bäume mit gut ausgebildeten Kronen wirken mikroklimatisch durch Beschattung und Verdunstung kühlend und haben viele weitere positive Effekte. Das Schwammstadt-Prinzip für Bäume ermöglicht eine erfolgreiche Entwicklung von Bäumen an Standorten, die ansonsten nicht dafür geeignet sind. Die Zwischenspeicherung von Regenwasser im Wurzelraum hilft, Dürreperioden zu überbrücken.

VCÖ-Magazin: Wo kann das Schwammstadt-Prinzip angewendet werden – beziehungsweise wo ist es nicht möglich?

Karl Grimm: Überall, wo Bäume in befestigten Flächen gewünscht sind und ausreichender Wurzelraum (ohne allzu viele unterirdische Einbauten) sowie geeignetes Niederschlagswasser zur Versorgung der Bäume verfügbar sind. Planung und Bau verursachen Mehraufwand, die Bauweise sollte nur dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich ein besseres Gedeihen von Bäumen ermöglicht.

VCÖ-Magazin: Passen die Rahmenbedingungen oder würden Sie sich Änderungen wünschen?

Karl Grimm: Die Ziele von Klimawandelanpassung und Renaturierung in Siedlungsgebieten sollten konsequenter durch klare Vorgaben zur Begrünung sowie Information und Förderung unterstützt werden. Für die Wasserversorgung der Bäume sollte die Nutzung weniger stark belasteter Niederschlagswässer von Dächern statt stärker verunreinigter Straßenwässer ermöglicht und bevorzugt werden.

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VCÖ-Factsheet: Parkraumbewirtschaftung für Mobilitätswende nutzen

Anfang der 1990er-Jahre wurden in Wien flächendeckende Gebühren für das Abstellen von Pkw im öffentlichen Raum eingeführt. Ab dem Jahr 2022 wird die Parkraumbewirtschaftung auf alle Wiener Bezirke ausgeweitet. Internationale Beispiele zeigen, dass weiteres Potenzial besteht.

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Foto: VCÖ

Menschengerechtes Verkehrssystem heißt: Tempo 30 innerorts zum Standard machen

Im Jahr 1992 war die Stadt Graz mit der Umsetzung von flächendeckendem Tempo 30 mit Ausnahme der Hauptstraßen internationale Vorreiterin. Zahlreiche Städte in Österreich, etwa Dornbirn, Leoben und Mödling sowie international, wie Grenoble, Helsinki, Lille, Zürich oder Barcelona sind dem Beispiel gefolgt. Zuletzt setzte Brüssel zu Beginn des Jahres 2021 Tempo 30 im verbauten Gebiet als Standard, Tempo 50 wurde zur beschilderten Ausnahme. Im Jahr 2020 wurde in den Niederlanden im Parlament beschlossen, flächendeckend Tempo 30 einführen zu wollen. Seit 11. Mai 2021 ist dies in Spanien als erstem EU-Staat Realität, landesweit gilt Tempo 30 im Ortsgebiet auf Straßen mit einer Kfz-Fahrbahn je Richtung, Tempo 20 auf Straßen mit nur einer Fahrbahn. In Österreich wird derzeit an einer Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) gearbeitet. Es lässt sich mit Hinblick auf die lokale Lebensqualität sowie Verkehrssicherheit kaum begründen, warum Österreich dem spanischen Beispiel nicht folgen sollte.

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Grafik: VCÖ 2021