Parkgebühr im Einkaufszentrum

Foto: Luftaufnahme eines zugeparkten Parkplatzes. Zwischen den Reihen befinden sich kleine Grünflächen

Einkaufszentren am Stadtrand stellen dem Autoverkehr gratis große Stellplatzflächen zur Verfügung. Pkw-Stellflächen in Innenstädten unterliegen meist der abgabenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung. Diese Wettbewerbsverzerrung muss nicht sein. Die geltende Rechtslage in Österreich ermöglicht bereits heute Gemeinden und Städten kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung auch auf Pkw Abstellflächen von großen Verkehrserregern vorzuschreiben, wie etwa Einkaufszentren außerhalb der Gemeindezentren. Das anzuwenden würde die Wettbewerbsverzerrung gegenüber Geschäften in der Innenstadt ausgleichen. In St. Gallen in der Schweiz gibt es eine solche Regelung bereits. Dort werden die Stellplatzflächen von Einkaufszentren am Stadtrand mit Parkgebühren bewirtschaftet, die ähnlich hoch sind wie jene in der Innenstadt. So wird dem wirtschaftlichen Innenstadtsterben entgegengewirkt.

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VCÖ-Fachveranstaltung: Pkw-Stellplatzverpflichtung reformieren – aber wie?

Während Bauträger zwar in ganz Österreich gesetzlich gezwungen sind, Pkw-Stellplätze zu bauen, gibt es keine verpflichtenden Vorgaben für die Anbindung an den Öffentlichen Verkehr oder die Bereitstellung von Sharing-Angeboten. Die Pkw-Stellplatzverordnungen sind zu reformieren. Aber wie - das war das Thema der VCÖ-Fachveranstaltung am 14. November 2024.

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Foto: Merwede (Utrecht)

Stellplatzvorgaben umfassend reformieren

Landesgesetze und lokale Stellplatzverpflichtungen schreiben vor, dass bei Bauprojekten Auto-Stellplätze errichtet werden müssen. Vorgaben für den Öffentlichen Verkehr, Gehen, Radfahren oder Sharing sind oft weniger verbindlich oder fehlen. Damit bleibt die Auto-Nutzung geförderter Standard. Innovative Projekte zeigen, dass der Wohnbau großes Transformationspotenzial hat.

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Garage eines Mehrparteienhauses mit Autos und Fahrrädern