Parkgebühr im Einkaufszentrum

Foto: Luftaufnahme eines zugeparkten Parkplatzes. Zwischen den Reihen befinden sich kleine Grünflächen

Einkaufszentren am Stadtrand stellen dem Autoverkehr gratis große Stellplatzflächen zur Verfügung. Pkw-Stellflächen in Innenstädten unterliegen meist der abgabenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung. Diese Wettbewerbsverzerrung muss nicht sein. Die geltende Rechtslage in Österreich ermöglicht bereits heute Gemeinden und Städten kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung auch auf Pkw Abstellflächen von großen Verkehrserregern vorzuschreiben, wie etwa Einkaufszentren außerhalb der Gemeindezentren. Das anzuwenden würde die Wettbewerbsverzerrung gegenüber Geschäften in der Innenstadt ausgleichen. In St. Gallen in der Schweiz gibt es eine solche Regelung bereits. Dort werden die Stellplatzflächen von Einkaufszentren am Stadtrand mit Parkgebühren bewirtschaftet, die ähnlich hoch sind wie jene in der Innenstadt. So wird dem wirtschaftlichen Innenstadtsterben entgegengewirkt.

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Früheres Aus für Verbrennungsmotoren notwendig

Der Ausstieg aus Verbrennungsmotoren für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge wurde auf EU-Kommissionsebene bereits beschlossen. Alle verkauften Neufahrzeuge in der EU sollen ab dem Jahr 2035 emissionsfrei sein. Details der Verordnung werden nun verhandelt. Etliche Staaten Europas haben bereits einen früheres Ende für neue Pkw mit Diesel- oder Benzin-Motor beschlossen, wie etwa Norwegen ab dem Jahr 2025 sowie Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden und Slowenien ab dem Jahr 2030. Österreich zählt zu jener kleiner werdenden Gruppe an Staaten, die noch kein Ausstiegsziel beschlossen haben.

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Grafik: VCÖ 2021

VCÖ-Factsheet: Parkraumbewirtschaftung für Mobilitätswende nutzen

Anfang der 1990er-Jahre wurden in Wien flächendeckende Gebühren für das Abstellen von Pkw im öffentlichen Raum eingeführt. Ab dem Jahr 2022 wird die Parkraumbewirtschaftung auf alle Wiener Bezirke ausgeweitet. Internationale Beispiele zeigen, dass weiteres Potenzial besteht.

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Foto: VCÖ