Parkgebühr im Einkaufszentrum

Foto: Luftaufnahme eines zugeparkten Parkplatzes. Zwischen den Reihen befinden sich kleine Grünflächen

Einkaufszentren am Stadtrand stellen dem Autoverkehr gratis große Stellplatzflächen zur Verfügung. Pkw-Stellflächen in Innenstädten unterliegen meist der abgabenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung. Diese Wettbewerbsverzerrung muss nicht sein. Die geltende Rechtslage in Österreich ermöglicht bereits heute Gemeinden und Städten kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung auch auf Pkw Abstellflächen von großen Verkehrserregern vorzuschreiben, wie etwa Einkaufszentren außerhalb der Gemeindezentren. Das anzuwenden würde die Wettbewerbsverzerrung gegenüber Geschäften in der Innenstadt ausgleichen. In St. Gallen in der Schweiz gibt es eine solche Regelung bereits. Dort werden die Stellplatzflächen von Einkaufszentren am Stadtrand mit Parkgebühren bewirtschaftet, die ähnlich hoch sind wie jene in der Innenstadt. So wird dem wirtschaftlichen Innenstadtsterben entgegengewirkt.

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Glaubwürdigkeit der Autohersteller im Sinkflug

Es ist das gleiche Spiel bei allen neuen Umweltmaßnahmen im Autobereich: Erst behaupten die Autohersteller, die Vorgaben seien technisch überhaupt nicht machbar. Dann seien sie zwar machbar aber nur zu enormen Kosten, die Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche gefährdeten, wenn nicht gar den Wirtschaftsstandort. Dieses Schauspiel war zum Beispiel schon in den 80er-Jahren bei der Verpflichtung zum Drei-Wege-Katalysator zu beobachten, und es wird mit neuen Themen fast unverändert aufgeführt.

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Der relevante CO2-Anstieg bei Tempo 140 ist wesentlich höher als medial berichtet

Bei der Darstellung der Ergebnisse des Tempo 140-Test hinsichtlich des CO2-Ausstoßes gibt es einen wesentlichen Kritikpunkt sowie weitere Ungereimtheiten. Die Steigerung des CO2-Ausstoßes ist nicht marginal, wie behauptet, sondern beträgt plus 3,5 Prozent für Pkw.

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Foto: Wilhelmine Wulff pixelio.de