Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahren erlauben

Foto: Rote Ampel mit Grünpfeil für Radfahrende

Ein Grüner Pfeil, der Radfahrenden das Abbiegen nach rechts trotz roter Ampel erlaubt, ist in vielen Staaten bereits üblich. In den Niederlanden ist Rechtsabbiegen bei Rot seit dem Jahr 1991 gesetzlich verankert. In Frankreich können Kommunen Verkehrszeichen anordnen, die für Radfahrende Rechtsabbiegen und Geradeausfahren bei Rot erlauben. Auch in Brüssel wurde im Jahr 2012 die Regelung Frankreichs übernommen. In Dänemark ist die Erlaubnis für den Radverkehr, bei Rot rechtsabbiegen zu dürfen, im Jahr 2016 unbefristet verlängert worden. In Deutschland ist seit dem Jahr 2020 der Einsatz eines grünen Pfeils für Radfahrende möglich. Anfang des Jahres 2021 ist die Signalisierung mit dem gelben Velo auch in die Schweizer Verkehrsregeln aufgenommen worden.

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VCÖ: Innere Stadt und Neubau bieten im Bezirksvergleich dem Gehen und Radverkehr am meisten Platz

VCÖ (Wien, 10. Februar 2023) – Beim Anteil der Gehsteige, Fußgängerzonen und Radwege an den Verkehrsflächen gibt es zwischen den Wiener Bezirken große Unterschiede, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. Während in der Inneren Stadt fast 45 Prozent der Flächen dem Gehen oder Radfahren gewidmet sind und in Neubau 41 Prozent, sind es in Simmering nur 25 Prozent und in der Donaustadt rund 23 Prozent. Und Hietzing ist Wiens einziger Bezirk ohne Fußgängerzone. Der VCÖ fordert mehr Platz für bewegungsaktive Mobilität, die nicht nur klimafreundlich, sondern auch gesund und kostengünstig ist.

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Foto: Fußgängerzone aus der Vogelperspektive. Man sieht zahlreiche Fußgängerinnen und Fußgänger.

Wo ein Wille, da ein Radweg

Im Jahr 2010 traf die neue Stadtregierung in Utrecht eine verkehrspolitische Grundsatzentscheidung: Gehen und Radfahren haben Priorität.

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Foto: Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof Utrecht