Stellplatzverpflichtung reformieren

Stellplatzvorgaben schreiben vor, dass bei Bauprojekten Auto-Stellplätze errichtet werden müssen. Vorgaben für die Erreichbarkeit mit Öffentlichem Verkehr oder Fahrrad, sowie Sharing-Angebote fehlen meist.

Kaum ein Faktor prägt unser Mobilitätsverhalten so stark wie das Wohnumfeld. Vier von fünf Wegen starten oder enden zu Hause. Was einfach und verlässlich zur Verfügung steht, wird auch häufig und regelmäßig genutzt. Ist eine Haltestelle in fußläufiger Umgebung des Wohnorts, dann wird der Öffentliche Verkehr häufiger genutzt. Wird der Fokus auf Pkw-Stellplätze gelegt, wird das Auto öfter genutzt. Stellplatzverpflichtungen, die Mobilität am Wohnort mit Auto-Stellplätzen gleichsetzen, sind nicht mehr zeitgemäß. Mobilität ist vielfältig und das sollte sich auch im Wohnbau widerspiegeln. Die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze sollte von der Lage und Anbindung mit Öffentlichem Verkehr abhängen und hochwertige Fahrrad-Abstellanlagen sollten überall Vorgabe sein. Zudem machen je nach Größe und Lage auch Sharing-Angebote Sinn. Bei größeren Wohnanlagen sollte die Ausarbeitung von Mobilitätskonzepten eingefordert werden.

Einzelne Städte und Gemeinden, wie etwa St. Pölten, Feldkirchen bei Graz oder Wien haben zeitgemäße Anpassungen gemacht und berücksichtigen die Nähe zum Öffentlichen Verkehr. Gar keine Pkw-Stellplatzverpflichtung gibt es beispielsweise in Hamburg, Berlin und Basel. „Ohne Stellplatzpflicht entstehen weniger Garagen. Bauen wird kostengünstiger und vorhandene Anlagen werden effizienter genutzt“, schilderte Alain Groff, Leiter Mobilität des Kantons Basel Stadt, bei einer VCÖ-Fachveranstaltung. In Utrecht wiederum entsteht die autofreie Siedlung Merwede, wo künftig rund 12.000 Menschen wohnen werden, mit viel Grün, viel Platz für Kinder zum Spielen und zahlreichen Geh- und Radwegen. Am Rand der Siedlung wird es Sammelgaragen geben mit einer Stellplatzregelung von maximal 0,3 Pkw pro Wohneinheit. Die VCÖ-Fachveranstaltung machte offensichtlich, dass es in Österreich eine rasche Reform der Stellplatzverordnungen braucht.

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Früheres Aus für Verbrennungsmotoren notwendig

Der Ausstieg aus Verbrennungsmotoren für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge wurde auf EU-Kommissionsebene bereits beschlossen. Alle verkauften Neufahrzeuge in der EU sollen ab dem Jahr 2035 emissionsfrei sein. Details der Verordnung werden nun verhandelt. Etliche Staaten Europas haben bereits einen früheres Ende für neue Pkw mit Diesel- oder Benzin-Motor beschlossen, wie etwa Norwegen ab dem Jahr 2025 sowie Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden und Slowenien ab dem Jahr 2030. Österreich zählt zu jener kleiner werdenden Gruppe an Staaten, die noch kein Ausstiegsziel beschlossen haben.

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Grafik: VCÖ 2021

VCÖ-Factsheet: Parkraumbewirtschaftung für Mobilitätswende nutzen

VCÖ - Mobilität mit Zukunft (September 2021) – Anfang der 1990er-Jahre wurden in Wien flächendeckende Gebühren für das Abstellen von Pkw im öffentlichen Raum eingeführt. Ab dem Jahr 2022 wird die Parkraumbewirtschaftung auf alle Wiener Bezirke ausgeweitet. Internationale Beispiele zeigen, dass weiteres Potenzial besteht.

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Foto: VCÖ