Stellplatzverpflichtung reformieren

Stellplatzvorgaben schreiben vor, dass bei Bauprojekten Auto-Stellplätze errichtet werden müssen. Vorgaben für die Erreichbarkeit mit Öffentlichem Verkehr oder Fahrrad, sowie Sharing-Angebote fehlen meist.

Kaum ein Faktor prägt unser Mobilitätsverhalten so stark wie das Wohnumfeld. Vier von fünf Wegen starten oder enden zu Hause. Was einfach und verlässlich zur Verfügung steht, wird auch häufig und regelmäßig genutzt. Ist eine Haltestelle in fußläufiger Umgebung des Wohnorts, dann wird der Öffentliche Verkehr häufiger genutzt. Wird der Fokus auf Pkw-Stellplätze gelegt, wird das Auto öfter genutzt. Stellplatzverpflichtungen, die Mobilität am Wohnort mit Auto-Stellplätzen gleichsetzen, sind nicht mehr zeitgemäß. Mobilität ist vielfältig und das sollte sich auch im Wohnbau widerspiegeln. Die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze sollte von der Lage und Anbindung mit Öffentlichem Verkehr abhängen und hochwertige Fahrrad-Abstellanlagen sollten überall Vorgabe sein. Zudem machen je nach Größe und Lage auch Sharing-Angebote Sinn. Bei größeren Wohnanlagen sollte die Ausarbeitung von Mobilitätskonzepten eingefordert werden.

Einzelne Städte und Gemeinden, wie etwa St. Pölten, Feldkirchen bei Graz oder Wien haben zeitgemäße Anpassungen gemacht und berücksichtigen die Nähe zum Öffentlichen Verkehr. Gar keine Pkw-Stellplatzverpflichtung gibt es beispielsweise in Hamburg, Berlin und Basel. „Ohne Stellplatzpflicht entstehen weniger Garagen. Bauen wird kostengünstiger und vorhandene Anlagen werden effizienter genutzt“, schilderte Alain Groff, Leiter Mobilität des Kantons Basel Stadt, bei einer VCÖ-Fachveranstaltung. In Utrecht wiederum entsteht die autofreie Siedlung Merwede, wo künftig rund 12.000 Menschen wohnen werden, mit viel Grün, viel Platz für Kinder zum Spielen und zahlreichen Geh- und Radwegen. Am Rand der Siedlung wird es Sammelgaragen geben mit einer Stellplatzregelung von maximal 0,3 Pkw pro Wohneinheit. Die VCÖ-Fachveranstaltung machte offensichtlich, dass es in Österreich eine rasche Reform der Stellplatzverordnungen braucht.

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VCÖ: Realer CO2-Ausstoß von Plug-in-Hybrid-Pkw im Schnitt viermal so hoch wie die Herstellerangaben

VCÖ (Wien, 17. Dezember 2025) – Die EU-Kommission möchte Plug-in-Hybride mit Verbrennungsmotor als „effiziente Technologie“ auch nach dem Jahr 2035 bei Neuwagen erlauben. Doch Plug-in-Hybride sind nur auf dem Papier „hocheffizient“, weist die Mobilitätsorganisation VCÖ auf Daten der Europäischen Umweltagentur hin. Diese zeigen, dass sie beim Fahren auf der Straße im Schnitt viermal so viel klimaschädliches CO2 ausstoßen wie bei den standardisierten WLTP-Messverfahren ermittelt wird. Der reale CO2-Ausstoß von Plug-in-Hybriden ist nur geringfügig niedriger als jener von Benzin- und Diesel-Pkw. Die Ausnahme für Plug-in-Hybride ist ebenso wenig gerechtfertigt, wie deren steuerliche Begünstigung. In Österreich gibt es erstmals mehr als 100.000 Plug-in-Hybride, informiert der VCÖ.

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Verbrenner-Aus bei Neuwagen – Planungssicherheit statt Zickzack-Kurs

Vor drei Jahren hat die EU einen klaren Plan beschlossen, um die CO2-Emissionen der neuzugelassenen Pkw-Flotte bis zum Jahr 2035 schrittweise auf null Gramm zu senken. Es war ein Kompromiss, man ist der Autoindustrie schon damals weit entgegen gekommen. Denn aus Umwelt- und Energiesicht müsste der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor früher erfolgen. Nun hat die EU-Kommission das Ziel von 100 Prozent auf 90 Prozent aufgeweicht. Ein Rückschritt, der die notwendige Transformation der EU-Autoindustrie verzögert.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash