Stellplatzverpflichtung reformieren

Stellplatzvorgaben schreiben vor, dass bei Bauprojekten Auto-Stellplätze errichtet werden müssen. Vorgaben für die Erreichbarkeit mit Öffentlichem Verkehr oder Fahrrad, sowie Sharing-Angebote fehlen meist.

Kaum ein Faktor prägt unser Mobilitätsverhalten so stark wie das Wohnumfeld. Vier von fünf Wegen starten oder enden zu Hause. Was einfach und verlässlich zur Verfügung steht, wird auch häufig und regelmäßig genutzt. Ist eine Haltestelle in fußläufiger Umgebung des Wohnorts, dann wird der Öffentliche Verkehr häufiger genutzt. Wird der Fokus auf Pkw-Stellplätze gelegt, wird das Auto öfter genutzt. Stellplatzverpflichtungen, die Mobilität am Wohnort mit Auto-Stellplätzen gleichsetzen, sind nicht mehr zeitgemäß. Mobilität ist vielfältig und das sollte sich auch im Wohnbau widerspiegeln. Die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze sollte von der Lage und Anbindung mit Öffentlichem Verkehr abhängen und hochwertige Fahrrad-Abstellanlagen sollten überall Vorgabe sein. Zudem machen je nach Größe und Lage auch Sharing-Angebote Sinn. Bei größeren Wohnanlagen sollte die Ausarbeitung von Mobilitätskonzepten eingefordert werden.

Einzelne Städte und Gemeinden, wie etwa St. Pölten, Feldkirchen bei Graz oder Wien haben zeitgemäße Anpassungen gemacht und berücksichtigen die Nähe zum Öffentlichen Verkehr. Gar keine Pkw-Stellplatzverpflichtung gibt es beispielsweise in Hamburg, Berlin und Basel. „Ohne Stellplatzpflicht entstehen weniger Garagen. Bauen wird kostengünstiger und vorhandene Anlagen werden effizienter genutzt“, schilderte Alain Groff, Leiter Mobilität des Kantons Basel Stadt, bei einer VCÖ-Fachveranstaltung. In Utrecht wiederum entsteht die autofreie Siedlung Merwede, wo künftig rund 12.000 Menschen wohnen werden, mit viel Grün, viel Platz für Kinder zum Spielen und zahlreichen Geh- und Radwegen. Am Rand der Siedlung wird es Sammelgaragen geben mit einer Stellplatzregelung von maximal 0,3 Pkw pro Wohneinheit. Die VCÖ-Fachveranstaltung machte offensichtlich, dass es in Österreich eine rasche Reform der Stellplatzverordnungen braucht.

>> VCÖ-Factsheet online lesen

>> Mehr zur VCÖ-Fachveranstaltung

Zurück zur Übersicht

Radbasisnetz mit klarer Förderung in Niederösterreich

Das Land Niederösterreich hat im Zeitraum 2020 bis 2024 eine gemeindeübergreifende, regionale Radverkehrsplanung erstellt. So wurde in 37 Potenzialregionen mit Unterstützung von externen Planungsbüros und gemeinsam mit den 190 involvierten Gemeinden ein „Radbasisnetz Niederösterreich“ erarbeitet.

Mehr dazu
Symbolbild

Weniger Steuern für Diesel-Transporter – ein teurer Rückschritt

Es ist geplant, mit 1. Juli 2025 für Lkw-Transporter der Klasse N1 mit Verbrennungsmotor die Normverbrauchsabgabe (NoVA) abzuschaffen. Seit Juli 2021 sind Elektro-Transporter von der NoVA befreit, um für Unternehmen einen Anreiz zu schaffen, im Interesse des Gesundheits- und Umweltschutzes auf emissionsfreie Transporter umzusteigen. Der Anteil der Elektro-Transporter hat sich von zwei Prozent im Jahr 2020 auf neun Prozent im Jahr 2022 mehr als vervierfacht. Mit der NoVA-Befreiung für alle Transporter der Klasse N1 fällt dieser wirksame Anreiz weg.

Mehr dazu
Foto: Spencer Imbrock, unsplash