Stellplatzverpflichtung reformieren

Stellplatzvorgaben schreiben vor, dass bei Bauprojekten Auto-Stellplätze errichtet werden müssen. Vorgaben für die Erreichbarkeit mit Öffentlichem Verkehr oder Fahrrad, sowie Sharing-Angebote fehlen meist.

Kaum ein Faktor prägt unser Mobilitätsverhalten so stark wie das Wohnumfeld. Vier von fünf Wegen starten oder enden zu Hause. Was einfach und verlässlich zur Verfügung steht, wird auch häufig und regelmäßig genutzt. Ist eine Haltestelle in fußläufiger Umgebung des Wohnorts, dann wird der Öffentliche Verkehr häufiger genutzt. Wird der Fokus auf Pkw-Stellplätze gelegt, wird das Auto öfter genutzt. Stellplatzverpflichtungen, die Mobilität am Wohnort mit Auto-Stellplätzen gleichsetzen, sind nicht mehr zeitgemäß. Mobilität ist vielfältig und das sollte sich auch im Wohnbau widerspiegeln. Die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze sollte von der Lage und Anbindung mit Öffentlichem Verkehr abhängen und hochwertige Fahrrad-Abstellanlagen sollten überall Vorgabe sein. Zudem machen je nach Größe und Lage auch Sharing-Angebote Sinn. Bei größeren Wohnanlagen sollte die Ausarbeitung von Mobilitätskonzepten eingefordert werden.

Einzelne Städte und Gemeinden, wie etwa St. Pölten, Feldkirchen bei Graz oder Wien haben zeitgemäße Anpassungen gemacht und berücksichtigen die Nähe zum Öffentlichen Verkehr. Gar keine Pkw-Stellplatzverpflichtung gibt es beispielsweise in Hamburg, Berlin und Basel. „Ohne Stellplatzpflicht entstehen weniger Garagen. Bauen wird kostengünstiger und vorhandene Anlagen werden effizienter genutzt“, schilderte Alain Groff, Leiter Mobilität des Kantons Basel Stadt, bei einer VCÖ-Fachveranstaltung. In Utrecht wiederum entsteht die autofreie Siedlung Merwede, wo künftig rund 12.000 Menschen wohnen werden, mit viel Grün, viel Platz für Kinder zum Spielen und zahlreichen Geh- und Radwegen. Am Rand der Siedlung wird es Sammelgaragen geben mit einer Stellplatzregelung von maximal 0,3 Pkw pro Wohneinheit. Die VCÖ-Fachveranstaltung machte offensichtlich, dass es in Österreich eine rasche Reform der Stellplatzverordnungen braucht.

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VCÖ: Im Vorjahr ging in jedem 5. Bezirk außerhalb Wiens die Anzahl der Autos zurück

VCÖ (Wien, 12. Mai 2023) – Im Vorjahr ging nicht nur in 17 Wiener Bezirken die Anzahl der Pkw zurück, sondern auch in 17 Bezirken und Statutarstädten außerhalb Wiens, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner nahm die Anzahl der Pkw sogar in drei Viertel der Bezirke außerhalb Wiens sowie in allen Statutarstädten ab. Die Ersparnis für Haushalte, wenn sie mit weniger oder ohne Pkw mobil sein können, ist groß. Der VCÖ fordert insbesondere für die Regionen mehr öffentlich zugängliche Mobilitätsangebote, eine verkehrssparende Raumordnung sowie den rascheren Ausbau der Rad-Infrastruktur.

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Foto: Styria-Mobile

Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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