Stellplatzverpflichtung reformieren

Stellplatzvorgaben schreiben vor, dass bei Bauprojekten Auto-Stellplätze errichtet werden müssen. Vorgaben für die Erreichbarkeit mit Öffentlichem Verkehr oder Fahrrad, sowie Sharing-Angebote fehlen meist.

Kaum ein Faktor prägt unser Mobilitätsverhalten so stark wie das Wohnumfeld. Vier von fünf Wegen starten oder enden zu Hause. Was einfach und verlässlich zur Verfügung steht, wird auch häufig und regelmäßig genutzt. Ist eine Haltestelle in fußläufiger Umgebung des Wohnorts, dann wird der Öffentliche Verkehr häufiger genutzt. Wird der Fokus auf Pkw-Stellplätze gelegt, wird das Auto öfter genutzt. Stellplatzverpflichtungen, die Mobilität am Wohnort mit Auto-Stellplätzen gleichsetzen, sind nicht mehr zeitgemäß. Mobilität ist vielfältig und das sollte sich auch im Wohnbau widerspiegeln. Die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze sollte von der Lage und Anbindung mit Öffentlichem Verkehr abhängen und hochwertige Fahrrad-Abstellanlagen sollten überall Vorgabe sein. Zudem machen je nach Größe und Lage auch Sharing-Angebote Sinn. Bei größeren Wohnanlagen sollte die Ausarbeitung von Mobilitätskonzepten eingefordert werden.

Einzelne Städte und Gemeinden, wie etwa St. Pölten, Feldkirchen bei Graz oder Wien haben zeitgemäße Anpassungen gemacht und berücksichtigen die Nähe zum Öffentlichen Verkehr. Gar keine Pkw-Stellplatzverpflichtung gibt es beispielsweise in Hamburg, Berlin und Basel. „Ohne Stellplatzpflicht entstehen weniger Garagen. Bauen wird kostengünstiger und vorhandene Anlagen werden effizienter genutzt“, schilderte Alain Groff, Leiter Mobilität des Kantons Basel Stadt, bei einer VCÖ-Fachveranstaltung. In Utrecht wiederum entsteht die autofreie Siedlung Merwede, wo künftig rund 12.000 Menschen wohnen werden, mit viel Grün, viel Platz für Kinder zum Spielen und zahlreichen Geh- und Radwegen. Am Rand der Siedlung wird es Sammelgaragen geben mit einer Stellplatzregelung von maximal 0,3 Pkw pro Wohneinheit. Die VCÖ-Fachveranstaltung machte offensichtlich, dass es in Österreich eine rasche Reform der Stellplatzverordnungen braucht.

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VCÖ-Fachveranstaltung: Verkehrsberuhigung umsetzen - Good Practice aus dem In- und Ausland

In Wales wurde im September landesweit 20 mph – entspricht Tempo 30 – im Ortsgebiet eingeführt. Welche Erfahrungen wurden bisher gemacht? Das berichtete Ian Bradfield von der Walisischen Bundesverwaltung bei der VCÖ-Fachveranstaltung am 11. Jänner 2024. Weiterhin wurden Tempo 30 und weitere Maßnahmen in Helsinki durch Roni Utriainen von der Stadtverwaltung Helsinki  vorgestellt und der „Ghent Circulation Plan“ durch Peter Vansevenant präsentiert. In einem anschließenden World-Café wurden 5 Themenbereiche rund um Verkehrsberuhigung in kleineren Gruppe vertiefend diskutiert und bearbeitet.

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Foto: Stadt Graz/Gostentschnigg

VCÖ: Jeder 3. im Vorjahr tödlich verunglückte Fußgänger war älter als 80 Jahre

VCÖ (Wien, 7. Jänner 2024) – 49 Fußgängerinnen und Fußgänger wurden im Vorjahr in Österreich bei Verkehrsunfällen getötet und damit gleich viele wie im Jahr 2022, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. Die größte Opfergruppe waren Seniorinnen und Senioren. Jedes dritte Todesopfer war älter als 80 Jahre, jedes zweite Todesopfer älter als 65 Jahre, wie die VCÖ-Analyse zeigt. Drei Viertel der tödlichen Fußgängerunfälle passierten im Ortsgebiet. Der VCÖ fordert Maßnahmen für ein seniorengerechtes und fehlertolerantes Verkehrssystem mit mehr Verkehrsberuhigung und mehr Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet.

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