Stellplatzverpflichtung reformieren

Stellplatzvorgaben schreiben vor, dass bei Bauprojekten Auto-Stellplätze errichtet werden müssen. Vorgaben für die Erreichbarkeit mit Öffentlichem Verkehr oder Fahrrad, sowie Sharing-Angebote fehlen meist.

Kaum ein Faktor prägt unser Mobilitätsverhalten so stark wie das Wohnumfeld. Vier von fünf Wegen starten oder enden zu Hause. Was einfach und verlässlich zur Verfügung steht, wird auch häufig und regelmäßig genutzt. Ist eine Haltestelle in fußläufiger Umgebung des Wohnorts, dann wird der Öffentliche Verkehr häufiger genutzt. Wird der Fokus auf Pkw-Stellplätze gelegt, wird das Auto öfter genutzt. Stellplatzverpflichtungen, die Mobilität am Wohnort mit Auto-Stellplätzen gleichsetzen, sind nicht mehr zeitgemäß. Mobilität ist vielfältig und das sollte sich auch im Wohnbau widerspiegeln. Die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze sollte von der Lage und Anbindung mit Öffentlichem Verkehr abhängen und hochwertige Fahrrad-Abstellanlagen sollten überall Vorgabe sein. Zudem machen je nach Größe und Lage auch Sharing-Angebote Sinn. Bei größeren Wohnanlagen sollte die Ausarbeitung von Mobilitätskonzepten eingefordert werden.

Einzelne Städte und Gemeinden, wie etwa St. Pölten, Feldkirchen bei Graz oder Wien haben zeitgemäße Anpassungen gemacht und berücksichtigen die Nähe zum Öffentlichen Verkehr. Gar keine Pkw-Stellplatzverpflichtung gibt es beispielsweise in Hamburg, Berlin und Basel. „Ohne Stellplatzpflicht entstehen weniger Garagen. Bauen wird kostengünstiger und vorhandene Anlagen werden effizienter genutzt“, schilderte Alain Groff, Leiter Mobilität des Kantons Basel Stadt, bei einer VCÖ-Fachveranstaltung. In Utrecht wiederum entsteht die autofreie Siedlung Merwede, wo künftig rund 12.000 Menschen wohnen werden, mit viel Grün, viel Platz für Kinder zum Spielen und zahlreichen Geh- und Radwegen. Am Rand der Siedlung wird es Sammelgaragen geben mit einer Stellplatzregelung von maximal 0,3 Pkw pro Wohneinheit. Die VCÖ-Fachveranstaltung machte offensichtlich, dass es in Österreich eine rasche Reform der Stellplatzverordnungen braucht.

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VCÖ: Investitionen in die Rad-Infrastruktur sind in Österreich zu verdreifachen

VCÖ (Wien, 6. Juli 2022) – Die StVO-Novelle, die heute im Nationalrat beschlossen wird, ist ein längst überfälliger Schritt, betont der VCÖ. Als nächsten Schritt braucht es eine umfassende Infrastrukturoffensive für den Radverkehr, betont der VCÖ. In Österreichs Städten und noch viel mehr in den Regionen gibt es im Radwegenetz große Lücken. Der VCÖ weist darauf hin, dass seit dem Jahr 2018 die jeweilige Bundesregierung die Verdoppelung des Radverkehr-Anteils auf 13 Prozent zum Ziel hat. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Investitionen von Bund, Bundesländern und Städten in die Rad-Infrastruktur von derzeit insgesamt rund 170 Millionen Euro pro Jahr auf zumindest 600 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen, betont der VCÖ.

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Foto: Sarah Duit

VCÖ-Fachveranstaltung: Wie können die gesellschaftlichen Kosten des Verkehrs reduziert werden?

Durch den hohen Erdölverbrauch befeuert der Verkehr nicht nur die Erderhitzung, sondern auch die Abhängigkeit von Energie-Importen. Das aktuelle Verkehrssystem ist teuer sowohl für die Haushalte als auch für die Gesamtgesellschaft, es ist klimaschädlich und auch sozial ungerecht. Wie hoch sind die ökologischen und sozialen Kosten des Verkehrs? Mit welchen Maßnahmen können die gesellschaftlichen Kosten reduziert werden? Diese und weitere Fragen wurden bei der VCÖ-Fachdiskussion erörtert.

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Foto: VCÖ 2022