Straßen für Menschen statt für Autos gestalten

Grafik: Verkehrsberuhigte Straße in Wien, auf welcher eine Straßenbahn fährt und viele Personen gehen

Breitere Gehwege, mehr Grün und Sitzmöglichkeiten charakterisieren den im Jahr 2020 neu gestalteten Johann-Nepomuk-Vogl-Platz in Wien Währing. Wasserspeichernde Materialien unter der befestigten Oberfläche halten das Niederschlagswasser für die Grünflächen am Platz zurück. 90 Bäume, 12 Trinkbrunnen, 23 Nebelstelen, zwei Wasserspiele und wasserspeichernder Unterbau nach Schwammstadt-Prinzip werden die ab dem Jahr 2021 neu gestaltete Thaliastraße in Wien Ottakring beschatten und kühlen, dafür werden 152 Pkw-Stellplätze entfernt. Niveaugleiche, barrierefreie Ausführung von Gehsteig, Parkspur und Fahrbahn sichert der Thaliastraße Nutzungsoffenheit für die Zukunft, etwa als Begegnungszone, ohne erneut umbauen zu müssen. Die Rotenturmstraße in der Wiener Innenstadt, wo elfmal mehr Gehende als Pkw unterwegs sind, wurde im Jahr 2019 zur niveaugleichen Begegnungszone mit Bäume, Brunnen und mehr Platz für das Gehen umgestaltet.

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Mobilität als Starter-Paket im Wohnbau anbieten

Auf einem ehemaligen Produktionsgelände im Zentrum von Traun entstanden 170 neue Wohnungen. Vorgegeben waren 340 Pkw-Stellplätze, die durch Vorlage eines Mobilitätskonzepts um 85 reduziert werden konnten. Seit Bezug der Wohnanlage im Jahr 2023 gibt es nun zwei E-Carsharing-Fahrzeuge, acht Sharing-Fahrräder inklusive Elektro- und Transportfahrrädern, zusätzliche Fahrrad-Stellplätze, eine Fahrradwerkstatt, eine Paketstation sowie eine Ansprechperson für Mobilitätsmanagement direkt im Quartier.

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Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche.

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