Tempo 30 als Regel statt Ausnahme

Foto: Tafel an einer Straße in Brüssel, welche auf das Tempo 30-Limit hinweist. Im Hintergrund kann man ein Auto erkennen.

In der belgischen Hauptstadt Brüssel gilt seit 1. Jänner 2021 auf fast allen Straßen Tempo 30 als Regel und nicht als Ausnahme. Nur wenige Hauptverkehrsachsen sind ausgenommen – dort muss 50 km/h extra ausgeschildert werden. Das führte bereits im Jahr 2021 zu einem markanten Rückgang der Unfälle um rund 20 Prozent. Die Zahl der Todesopfer und Schwerverletzten im Verkehr nahm um 55 Prozent beziehungsweise 22 Prozent ab. Auch der verkehrsbedingte Lärm nahm in einigen Teilen der Stadt ab. Vor der Neuregelung hat es schon in rund 40 Prozent der Straßen ein Tempolimit von 30 km/h gegeben, doch die generelle Absenkung des Tempolimits hat das Verhalten geändert und den Autoverkehr insgesamt beruhigt. Auch dort, wo noch Tempo 50 erlaubt ist, sanken die gefahrenen Geschwindigkeiten. Und es wird auch merklich mehr Fahrrad gefahren.

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VCÖ zu Kfz-Pickerl: Autos sollten ab sieben Jahren jährlich überprüft werden

VCÖ (Wien, 3. Dezember 2025) - Bei der §57a-Begutachtung wird die Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs überprüft. Die Bundesregierung möchte die Intervalle für das "Pickerl" von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 verlängern. Die Verlängerung des ersten Prüfintervalls von drei auf vier Jahre ist in Ordnung. Dass aber künftig jährliche Überprüfungen erst für Pkw, die älter als zehn Jahre sind, vorgeschrieben sind, ist aus Sicht der Mobilitätsorganisation VCÖ sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Luftqualität problematisch.

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