Tempo 30 als Regel statt Ausnahme

Foto: Tafel an einer Straße in Brüssel, welche auf das Tempo 30-Limit hinweist. Im Hintergrund kann man ein Auto erkennen.

In der belgischen Hauptstadt Brüssel gilt seit 1. Jänner 2021 auf fast allen Straßen Tempo 30 als Regel und nicht als Ausnahme. Nur wenige Hauptverkehrsachsen sind ausgenommen – dort muss 50 km/h extra ausgeschildert werden. Das führte bereits im Jahr 2021 zu einem markanten Rückgang der Unfälle um rund 20 Prozent. Die Zahl der Todesopfer und Schwerverletzten im Verkehr nahm um 55 Prozent beziehungsweise 22 Prozent ab. Auch der verkehrsbedingte Lärm nahm in einigen Teilen der Stadt ab. Vor der Neuregelung hat es schon in rund 40 Prozent der Straßen ein Tempolimit von 30 km/h gegeben, doch die generelle Absenkung des Tempolimits hat das Verhalten geändert und den Autoverkehr insgesamt beruhigt. Auch dort, wo noch Tempo 50 erlaubt ist, sanken die gefahrenen Geschwindigkeiten. Und es wird auch merklich mehr Fahrrad gefahren.

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VCÖ-Fachveranstaltung: Verkehrsberuhigte Innenstädte

Der Lärm des Straßenverkehrs belastet in Wien und Österreichs Städten mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 750.000 Menschen, Verkehrsabgase sogar 1,4 Millionen, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Die von der Bundesregierung präsentierte StVO-Novelle wird es Städten ab kommendem Jahr ermöglichen, automationsunterstützte Zufahrtskontrollen einzuführen. Bei der am 23. Oktober 2025 online durchgeführten VCÖ-Fachveranstaltung wurden die Systeme in Bozen, Oslo und London vorgestellt.  

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Bild vom Fischmarkt in Oslo

VCÖ begrüßt Ermöglichung automationsunterstützter Zufahrtskontrolle durch StVO-Novelle

VCÖ (Wien, 16. Oktober 2025) – Der VCÖ begrüßt in einer ersten Reaktion die Ermöglichung der automatisationsunterstützten Zufahrtskontrolle, die von zahlreichen Städten für die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gefordert wurde. Automatisationsunterstützte Zufahrtskontrollen gibt es international bereits in zahlreichen Städten. Die Helmpflicht für unter 14-Jährige für Elektro-Fahrräder und unter 16-Jährige bei E-Scooter ist  gut, wichtig ist aber für die Verkehrssicherheit, dass einerseits das Tempo bei E-Scooter wie in Deutschland und der Schweiz auf 20 km/h gedrosselt wird und dass die zahlreichen Lücken im Radwegenetz rasch geschlossen werden. Zudem muss die Umsetzung der neuen Vorschriften für E-Scooter und für die zweirädigen Kleinkrafträder ohne Pedale im Sinne des Konsumentenschutzes mit entsprechend langen Übergangsfristen erfolgen.  

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