Tempo 30 in Palma de Mallorca und Spanien

Foto: Fahrrad steht an einer Wand in Palma de Mallorca

Palma de Mallorca (420.000 Einwohnende) führte im Oktober 2020 auf mehr als 90 Prozent der Straßen Tempo 30 ein. 40 oder 50 Kilometer pro Stunde sind nur noch erlaubt, wo ein Verkehrsschild das ausdrücklich gestattet. Die Maßnahme sei ein Schritt zu mehr Sicherheit und solle eine nachhaltige Mobilität fördern, erklärte Bürgermeister José Hila. Mit der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung soll das Radfahren in Palma de Mallorca attraktiver werden. E-Scooter dürfen auf den Fahrbahnen fahren. Seit Mai 2021 ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit in vielen Straßen Spaniens auf 30 oder 20 Kilometer pro Stunde beschränkt. Steht nur eine Fahrspur je Richtung zur Verfügung, gilt generell Tempo 30. Auf allen Straßen mit nur einer Fahrspur für beide Richtungen beträgt das Maximaltempo 20 Kilometer pro Stunde. Die spanische Regierung will damit die Sicherheit auf den Straßen deutlich erhöhen und die Städte attraktiver für das Gehen und Radfahren machen.

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VCÖ-Fachveranstaltung: Verkehrsberuhigte Innenstädte

Der Lärm des Straßenverkehrs belastet in Wien und Österreichs Städten mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 750.000 Menschen, Verkehrsabgase sogar 1,4 Millionen, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Die von der Bundesregierung präsentierte StVO-Novelle wird es Städten ab kommendem Jahr ermöglichen, automationsunterstützte Zufahrtskontrollen einzuführen. Bei der am 23. Oktober 2025 online durchgeführten VCÖ-Fachveranstaltung wurden die Systeme in Bozen, Oslo und London vorgestellt.  

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Bild vom Fischmarkt in Oslo

VCÖ begrüßt Ermöglichung automationsunterstützter Zufahrtskontrolle durch StVO-Novelle

VCÖ (Wien, 16. Oktober 2025) – Der VCÖ begrüßt in einer ersten Reaktion die Ermöglichung der automatisationsunterstützten Zufahrtskontrolle, die von zahlreichen Städten für die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gefordert wurde. Automatisationsunterstützte Zufahrtskontrollen gibt es international bereits in zahlreichen Städten. Die Helmpflicht für unter 14-Jährige für Elektro-Fahrräder und unter 16-Jährige bei E-Scooter ist  gut, wichtig ist aber für die Verkehrssicherheit, dass einerseits das Tempo bei E-Scooter wie in Deutschland und der Schweiz auf 20 km/h gedrosselt wird und dass die zahlreichen Lücken im Radwegenetz rasch geschlossen werden. Zudem muss die Umsetzung der neuen Vorschriften für E-Scooter und für die zweirädigen Kleinkrafträder ohne Pedale im Sinne des Konsumentenschutzes mit entsprechend langen Übergangsfristen erfolgen.  

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