Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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VCÖ zu Weltbodentag: In Österreich wird täglich die Fläche eines Fußballfelds für Straßen verbaut

VCÖ (Wien, 3. Dezember 2025) – Zwischen den Bundesländern gibt es beim Pro-Kopf-Verbrauch für Verkehrsflächen sehr große Unterschiede, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis nun veröffentlichter Daten der ÖROK (Österreichische Raumordnungskonferenz) zeigt. Während in Wien Verkehrsflächen 28 Quadratmeter pro Einwohnerin und Einwohner ausmachen und in Vorarlberg 96 Quadratmeter, sind es in Niederösterreich 323 Quadratmeter und im Burgenland 426 Quadratmeter. 91 Prozent der Verkehrsflächen in Österreich beansprucht der Straßenverkehr. Die Mobilitätsorganisation VCÖ fordert ein Ende der Zersiedelung, die Stärkung der Ortskerne sowie mehr platzeffiziente Mobilität.

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Foto: Autobahn, auf welcher einige Pkw und Lkw fahren