Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

Zurück zur Übersicht

Welche Lehren aus dem Hitzesommer 2026 aus Mobilitätssicht zu ziehen sind

Österreich hat den heißesten Sommer seiner Messgeschichte hinter sich. Es war ein Sommer voll großem menschlichen Leid: 646 hitzebedingte Todesfälle allein im Juni und Juli. In den Wochen danach wurde viel darüber gesprochen, wie sich Menschen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld vor Hitze schützen lassen. Wir sprechen über Beschattung, über Entsiegelung, über Begrünung und über Trinkbrunnen. All das sind wichtige Ansätze, und es braucht sie alle und mehr. Sie haben jedoch eine gemeinsame Voraussetzung, über die kaum jemand spricht: Sie brauchen Platz. Und dieser Platz ist in unseren Städten und Ortskernen fast überall bereits vergeben, allzu oft an das Auto.

Mehr dazu
Foto: Spencer Imbrock, unsplash