Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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VCÖ zum WWF-Bodenreport: Zersiedelung und Straßenbau als Treiber des Bodenverbrauchs bremsen

VCÖ (Wien, 26. Juni 2025) – In den vergangenen zehn Jahren wurden in Österreich im Schnitt elf Hektar Boden pro Tag verbraucht, und damit wurde das bereits im Jahr 2002 beschlossene Limit von 2,5 Hektar um das Vierfache überschritten. Zersiedelung und Straßenbau sind die Treiber des Bodenverbrauchs, weist der VCÖ auf ein Ergebnis des heute veröffentlichten WWF-Bodenreports hin. Der VCÖ weist darauf hin, dass durch die Stärkung der Ortskerne und die Verlagerung von Autofahrten auf Öffis, Fahrrad, Gehen oder durch Fahrgemeinschaften die Mobilität deutlich platzsparender wird. Aufgrund des Klimawandels drängt der VCÖ auf eine Entsiegelungsoffensive bei Parkplätzen sowie auf den Rückbau überdimensionierter Straßen.

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