Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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Klimafitter Begegnungsort statt Parkplatz

Der Gemeinderat Tulln beschloss 2021 die Umgestaltung des rund 8.000 Quadratmeter großen, bis dahin als Parkplatz genutzten und zu 80 Prozent versiegelten Nibelungenplatzes. Die Bevölkerung entschied sich in einem Beteiligungsprozess für die größtmögliche Umgestaltung, die von Mai 2023 bis Juni 2024 umgesetzt wurde.

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Rückwidmung bringt Stadtwald

Im Zentrum von Wieselburg wurde im Jahr 2022 eine rund 6.000 Quadratmeter große, als Bauland gewidmete Fläche von der Stadtgemeinde aufgekauft, in Grünland rückgewidmet und in einen „Stadtwald“ umgestaltet. Es wurden 100 Bäume sowie mehr als 350 Sträucher und Stauden gepflanzt.

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