Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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VCÖ-Magazin 2025-02 Klimawandelanpassung für heute und morgen

Entsiegelung und Begrünung sind zentrale Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Sie helfen bei Hitze und Starkregen. Das zeigen Beispiele aus internationalen Metropolen ebenso wie jene aus großen und kleinen Städten in Österreich.

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Warum Österreichs Städte eine zeitgemäße Parkraumbewirtschaftung brauchen

Jeder Kfz-Parkplatz beansprucht etwa 13 m2 Platz. Wertvolle Fläche, der vor allem in der Stadt ein begrenztes Gut ist. Derzeit wird in sehr vielen Straßen abgestellten Fahrzeugen mehr Platz eingeräumt als den Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad mobil sind. Gleichzeitig fehlen in vielen Straßen schattenspendende Bäume oder kühlendes Grün, was angesichts der zunehmenden Hitzetage für viele Anrainerinnen und Anrainer ein zunehmendes Problem ist.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash