Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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Isolde Charim - direkt gefragt

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VCÖ: Im Verkehr ist das Potenzial für Entsiegelung sehr groß

VCÖ (Wien, 18. September 2024) – Jetzt ist die Hilfe für die betroffenen Menschen und Regionen das Allerwichtigste. Künftig braucht es in Österreich den gleichen Schulterschluss für den Schutz der Böden, für verstärkte Entsiegelung und für die raschere Reduktion der Treibhausgas-Emissionen, stellt die Mobilitätsorganisation VCÖ fest. Der VCÖ weist darauf hin, dass in Österreich auf eine Person 330 Quadratmeter versiegelte Fläche kommen, davon 142 Quadratmeter durch Verkehrsflächen. Mit Asphalt versiegelte Böden können kein Wasser aufnehmen, der Niederschlag fließt ab und das Kanalsystem wird dadurch bei Starkregen zusätzlich belastet. Das Entsiegelungspotenzial ist im Verkehrsbereich, insbesondere bei Groß-Parkplätzen, sehr groß und ist verstärkt zu nutzen, so der VCÖ.

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