Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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VCÖ: In Österreichs Städten sind verstärkte Maßnahmen für Klimawandelanpassung nötig

VCÖ (Wien, 15. Mai 2025) – Das Jahr 2024 war in Österreich das wärmste in der Messgeschichte, in Wien Innere Stadt gab es mit 52 so viele Hitzetage wie noch nie. Bei der heutigen VCÖ-Fachkonferenz warnte der Umweltmediziner Hans-Peter Hutter vor den großen Gesundheitsschäden durch Hitze. In Österreichs Städten braucht es im Straßenraum verstärkte Begrünung sowie mehr schattenspendende Bäume. Eine zentrale Rolle, um mehr Platz für Klimawandelanpassungen zu schaffen, spielt die Mobilität, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ. Denn Straßen und Parkplätze beanspruchen derzeit sehr viel Fläche.

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Aus der Foschung – Jutta Deffner

Positive Gesamtatmosphäre für alle Reisenden schaffen.

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