Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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Mehr Aufenthaltsqualität und Gehende durch Fußgängerzone

Die Sendlinger Straße in München wurde von einer autodominierten Straße in eine autofreie Fußgängerzone umgewandelt, um die Aufenthaltsqualität und das Einkaufsangebot zu verbessern. Nach einer erfolgreichen Testphase folgten im Jahr 2017 Umbaumaßnahmen: Parkflächen wurden reduziert und Bäume gepflanzt, die Barrierefreiheit wurde verbessert und Stadtmobiliar wurde aufgestellt.

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Menschen gehen auf einer belebten Einkaufsstraße

Why investing in walking pays off in many ways

Every kilometre walked generates a number of social benefits. This is mainly due to the health benefits of walking. Walking is also good for the local economy: Sales increase in traffic-calmed streets, and city centres become more attractive.

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People walking in a Pedestrian zone