Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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Nachgefragt - Juliane Stark

Der öffentliche Raum wird attraktiver und vielfältiger nutzbar

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Verkehr und Zersiedelung als Treiber der Versiegelung

VCÖ - Mobilität mit Zukunft (September 2024) – Ein großer Teil der versiegelten Fläche dient dem Verkehr. Die problematischen Folgen der Versiegelung in Kombination mit der globalen Klimakrise treten immer stärker zu Tage. Um diese Entwicklung zu stoppen, braucht es effektive Maßnahmen gegen weitere Versiegelung und eine Trendumkehr in Richtung Entsiegelung – wobei der Verkehr eine wichtige Rolle spielt.

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Menschen gehen auf einer belebten Einkaufsstraße