Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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Erfolgreiche Verkehrsberuhigung in Mailand

Mailand führte im Jahr 1985 Zufahrtsregulierungen ein, im Jahr 2008 folgte ein Gebühren-System basierend auf Emissionsklassen, im Jahr 2012 wurde auf eine Stau-Gebühr umgestellt. Der Durchzugsverkehr reduzierte sich im Jahr 2012 im Vorjahresvergleich um 31 Prozent, auch Feinstaub- und Stickoxid-Emissionen reduzierten sich.

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Elektronisches Schild bei Zufahrtskontrolle für Pkw in Mailand

Aus der Forschung – Ilil Beyer Bartana

Mehr Platz für aktive Mobilität führt zu mehr Nutzung

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