Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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Verstärkte Klimawandel-Anpassung in Städten nötig

Städte sind besonders vom Klimawandel betroffen. Mehr Hitzetage und Starkregenereignisse sind eine Herausforderung, auch für die Infrastruktur. Entsiegelung im Straßenraum sowie mehr Grünflächen und Wasserelemente helfen, die Folgen der Erderhitzung abzufedern. Gleichzeitig erhöhen solche Maßnahmen die Lebensqualität in der Stadt.

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Schulstraße mit Eltern und Kindern vor einer Volksschule in Wien

Klimaneutral wohnen und sich fortbewegen ist möglich

Siedlungsstruktur wirkt sich auf den Energieverbrauch aus. Wohnen ist ein Energiefresser – insbesondere in ländlichen Gegenden. Lösungsmodelle wie Energiegemeinschaften stärken auch den Faktor E-Mobilität.

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