Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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Verkehrsberuhigung bringt Lebensqualität

Begegnungszonen, Fußgängerzonen oder Tempo 30 wirken sich positiv auf den Menschen aus – nicht nur Gesundheit und Lebensqualität profitieren, sondern auch die Wirtschaft.

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VCÖ zu IPCC-Bericht: Mehr Tempo beim Klimaschutz, weniger Tempo auf der Straße

Wien (VCÖ, 20. März 2023) - Die negativen Auswirkungen durch den menschengemachten Klimawandel sind bereits eingetreten und werden mit jedem weiteren Schritt der globalen Erwärmung weiter eskalieren, warnt der UNO-Weltklimarat in seinem aktuellen Bericht. Die Mobilitätsorganisation VCÖ weist auf die Verantwortung der heutigen Erwachsenen-Generation gegenüber ihren Kindern und Enkelkindern hin: Heute können wir noch mit verstärkten, rasch wirksamen Klimaschutzmaßnahmen weitere Eskalationen der Klimakrise verhindern. Im Verkehrsbereich ist der Aufholbedarf beim Klimaschutz groß, auch in Österreich.

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